Die SKOS hilft, einen Auftrag unserer Bundesverfassung umzusetzen

Auch wenn es die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS schon seit 120 Jahren gibt, wird immer wieder nach ihrer Daseinsberechtigung, ja sogar nach ihrer demokratischen Legitimation gefragt. Die einfachste und verkürzte Antwort darauf ist, dass die SKOS den Kantonen und Gemeinden, welche in der Schweiz für die Sozialhilfe zuständig sind, hilft, den Auftrag aus Art. 12 der Bundesverfassung «Recht auf Hilfe in Notlagen» umzusetzen: «Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind».
Einer der Gründe, weshalb unsere Institution zu Beginn des 20. Jahrhunderts geschaffen wurde, liegt im Föderalismus. Trotz kantonaler und kommunaler Zuständigkeit wollte man eine Institution haben, welche sinn- und wertvolle Informationen für die Praxis aufbereitet und zugänglich macht. Auch heute noch erfüllt die SKOS diese Aufgabe, sie ist nicht – wie immer wieder irrtümlich angenommen oder behauptet wird – eine politische Organisation. Unsere Partner und Adressaten für die Richtlinien und andere Informationen aus unserem Haus sind die Regierungen der Kantone, vertreten durch ihre Mitglieder in der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -Sozialdirektoren SODK.
Ein Rückblick auf das vergangene Jahr zeigt Erfreuliches: Noch nie war die Sozialhilfequote in den letzten Jahren so tief. Die Gründe sind hauptsächlich im ausgetrockneten Arbeitsmarkt zu suchen, mitursächlich sind aber auch die guten Arbeitsleitungen der Sozialdienste in Kantonen und Gemeinden und wahrscheinlich auch ein erheblicher Nichtbezug. Dennoch sind die ca. 250'000 Menschen, welche auf diese Unterstützung angewiesen sind, eine beachtliche Gruppe unserer Bevölkerung. Auch wenn der statistische Wert von 2,8 Prozent der Bevölkerung, die Sozialhilfe in Anspruch nehmen, tief ist, dürfen wir nicht über die Einzelschicksale hinwegsehen, die letztlich ursächlich sind für die Abhängigkeit von Sozialhilfeleistungen.
Besonders betroffen sind Kinder; 70 000 Kinder leben in Familien, welche von der Sozialhilfe unterstützt werden. Es besteht sicher Einigkeit, dass diese Kinder möglichst unbeschwert aufwachsen können und eine ihren Fähigkeiten entsprechende Ausbildung absolvieren können. Es gibt Studien, welche zeigen, dass die Unterstützung von Kindern aus bedürftigen Familien noch besser ausgebaut werden sollte, um ihnen die Möglichkeit zu geben, ein eigenständiges Leben führen zu können. Es darf nicht sein, dass die Kinder die grösste Gruppe der Menschen bilden, welche in der Schweiz sozialhilfeabhängig ist! Auch deshalb haben wir an unserer traditionellen Bieler Frühjahrstagung im März 2024 den Fokus auf Kinder in der Sozialhilfe gelegt. Wir sind daran, Vorschläge für Möglichkeiten zu definieren, wie Kinder zusätzlich unterstützt werden können, um der Forderung nach Chancengerechtigkeit nachkommen zu können.
Auch junge und nicht mehr so junge Erwachsene brauchen oft temporäre Hilfe, zum Beispiel, um fit für den ersten Arbeitsmarkt zu werden. Das Erlangen von Grundkompetenzen und auch das Nachholen einer Grundausbildung sind unerlässlich, um Unabhängigkeit von staatlicher Hilfe erlangen zu können.
Materielle Hilfe ist eine wichtige Grundlage für ein «menschenwürdiges Dasein», wie es unsere Bundesverfassung verlangt, ebenso wichtig ist die soziale Integration. Ich wehre mich immer, wenn Ausgaben ausschliesslich mit Verhinderung von Folgekosten in hohem Ausmass begründet werden. Natürlich ist es zutreffend, dass das Vermeiden von psychischer Belastung durch ausreichend finanzielle Mittel für einen würdigen Lebensunterhalt dazu führt, dass hohe Folgekosten im Gesundheitswesen verhindert werden können. Es geht aber in erster Linie um das Wohlbefinden der Menschen, «die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen», wie es in der Bundesverfassung heisst.
Es ist für mich eine Freude, der SKOS als Präsident dienen zu können. Sozialhilfe in der Schweiz funktioniert. Die SKOS leistet einen Beitrag dazu. Hauptverantwortlich für das Erfüllen des Verfassungsauftrags sind aber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Kantonen und Gemeinden, welche dafür sorgen, dass den Menschen, die in Artikel 12 der Bundesverfassung angesprochen werden, auch tatsächlich ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht wird.
Allen, die mithelfen, dass die Sozialhilfe in unserem Land funktioniert, gebührt Dank und Anerkennung für ihre Berufsleistung!
Christoph Eymann, Präsident SKOS
