Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS https://skos.ch/ 2024-04-26T19:01:33+02:00 https://skos.ch/news-868.atom SKOS sucht: Co-Leiter:in Fachbereich Recht und Beratung (60 %) - 2024-04-24T10:12:00+02:00 2024-04-24T10:57:15+02:00

Wir bieten eine interessante Stelle für eine Juristin oder einen Juristen für unsere Kompetenzstelle zum Sozialhilferecht und verwandten Rechtsbereichen (Sozialversicherungen, Kindes- und Erwachsenenschutz, Unterhaltsrecht etc.). Sie sind für die SKOS-Beratung (Beratungsforum, Beratungsmail, Beratungstelefon) verantwortlich, erarbeiten Merkblätter für die Sozialhilfepraxis sowie Stellungnahmen zu Rechtsetzungsprojekten und sozialpolitischen Themen. Zusammen mit der Co-Leiterin koordinieren Sie die Entwicklung der SKOS-Richtlinien mit den Verbandsgremien und den Einbezug externer Partnerinnen und Partner, u.a. der Kantone. 

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https://skos.ch/news-866.atom Onboarding in Winterthur - Suche nach Lösungen gegen Personalmangel am Forum - 2024-04-19T08:23:53+02:00 2024-04-19T09:37:22+02:00

Hohe Fluktuationen und die schwierige Suche nach Fachkräften stellen heute eine grosse Herausforderung für Sozialdienste dar. Das zeigten auch Diskussionen am Forum von SKOS und Städteinitiative in Winterthur. Der Sozialdienst in Winterthur hat sich intensiv mit möglichen Strategien und Massnahmen befasst und stellte sie vor. Dazu gehörte vor allem ein sorgfältiges Einarbeitungsprogramm für neue Mitarbeiter:innen. Mit der Firma socialdesign hat Winterthur ein neues Onboarding-System etabliert, das spürbar positive Effekte zeitigt.

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Das nächste Forum befasst sich mit weiteren Herausforderungen für die Sozialdienste. «Sozialdienste in die Zukunft führen – was sind die Herausforderungen?» lautet der Titel des Forums. Es findet am Donnerstag, 12. September 2024, in Reinach Basel-Land statt.

Infos zum Programm folgen in Kürze

https://skos.ch/news-864.atom Lebensbedingungen sind für manche ausgezeichnet - für andere nicht - 2024-04-02T11:19:33+02:00 2024-04-02T11:35:42+02:00

Die Lebenszufriedenheit in der Schweiz ist im europäischen Vergleich konstant hoch und erreichte 2022 sogar den höchsten Wert aller europäischen Länder. Auch der allgemeine Lebensstandard war im europäischen Vergleich weiterhin hoch. Dennoch hatte fast jede zehnte Person Schwierigkeiten, finanziell über die Runden zu kommen, und 4,9% der Bevölkerung mussten aus finanziellen Gründen auf wichtige Güter, Dienstleistungen und soziale Aktivitäten verzichten.

2022 hatten 9,9% der Personen in der Schweiz Schwierigkeiten, bis zum Monatsende über die Runden zu kommen, und 4,9% der Bevölkerung waren von materieller und sozialer Deprivation betroffen. Dies bedeutet, dass sie aus finanziellen Gründen auf wichtige Güter, Dienstleistungen und soziale Aktivitäten wie zum Beispiel neue Kleider, regelmässige Freizeitaktivitäten oder Treffen mit Freunden verzichten mussten, ihre Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlen oder keine unerwartete Ausgabe begleichen konnten.

Deprivierte Personen weisen eine deutlich geringere Lebenszufriedenheit auf: 2022 war nur jede neunte deprivierte Person mit ihrem Leben sehr zufrieden (10,9% vs. 37,9% der Gesamtbevölkerung). Deprivierte Personen gaben zudem auch besonders häufig an, sich meistens oder ständig entmutigt oder deprimiert zu fühlen (24,3% vs. 5,4% der Gesamtbevölkerung) und waren seltener meistens oder ständig glücklich (37,1% vs. 76,6% der Gesamtbevölkerung).

8,2% der Bevölkerung waren einkommensarm

In der Schweiz waren im Jahr 2022 (Einkommen 2021) 8,2% der Bevölkerung einkommensarm. Dies entspricht rund 702 000 Personen. Die Armutsquote lag damit tendenziell tiefer als im Jahr davor (8,7%), der Unterschied ist jedoch statistisch nicht signifikant. Ausserdem sind die seit 2022 erfolgten Preisanstiege für Elektrizität, Heizkosten und Konsumgüter in diesen Zahlen noch nicht abgebildet. 

Wie in den Vorjahren sind ausländische Personen, Personen in Einelternhaushalten, Personen ohne nachobligatorische Ausbildung und Personen in Haushalten ohne Arbeitsmarktteilnahme besonders häufig von Einkommensarmut betroffen. Die Armutsquote der erwerbstätigen Bevölkerung lag mit 3,8% (144 000 Personen) ebenfalls leicht tiefer als im Vorjahr (4,2%). Auch diese Entwicklung ist jedoch statistisch nicht signifikant. 

Die Armutsgrenze wird von den Richtlinien der Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) abgeleitet und betrug im Jahr 2022 durchschnittlich 2284 Franken im Monat für eine Einzelperson und 4010 Franken für zwei Erwachsene mit zwei Kindern. Davon müssen die Ausgaben des täglichen Bedarfs (Essen, Hygiene, Mobilität etc.) sowie die Wohnkosten bezahlt werden, nicht jedoch die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Diese werden wie die Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und allfällige Alimente vorgängig vom Haushaltseinkommen abgezogen. (BFS)

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https://skos.ch/news-862.atom Weniger Ausgaben für Sozialhilfe - mehr für EL - 2024-03-22T08:56:19+01:00 2024-03-22T09:15:30+01:00

Die Ausgaben der öffentlichen Hand für armutsbekämpfende bedarfsabhängige Sozialleistungen beliefen sich im Jahr 2022 auf 8,6 Milliarden Franken, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um 207 Millionen Franken (-2,4%) entspricht. Insgesamt rund 800 000 Personen bzw. 9,2% der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz bezogen mindestens eine solche Leistung. Dies sind die jüngsten Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) aus der Sozialhilfestatistik. 

Insbesondere die Ausgaben für wirtschaftliche Sozialhilfe gingen deutlich stärker zurück als in den vergangenen Jahren (-9,2%). Die Nettoausgaben für die wirtschaftliche Sozialhilfe nehmen seit 2019 laufend ab. Dieser Trend setzte sich auch 2022 fort, wobei der Rückgang im Vergleich zu den drei vorangehenden Jahren markanter ausfiel. Die nominale Abnahme um 253 Millionen Franken entspricht relativ gesehen einem Minus von 9,2% gegenüber dem Vorjahr. Die Nettoausgaben beliefen sich 2022 auf 2,5 Milliarden Franken (2021: 2,8 Mrd. Franken). Der starke Rückgang hängt eng mit der geringeren Anzahl Sozialhilfebeziehender (-3,1%) im Jahr 2022 sowie mit den durchschnittlichen jährlichen Nettoausgaben pro Bezügerin bzw. Bezüger zusammen, die nominal um 6,2% von 10 419 auf 9772 Franken pro Person gesunken sind.

Den stärksten absoluten Anstieg bei den armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen registrierten 2022 die Ergänzungsleistungen (EL) zu AHV/IV nach Bundesrecht mit einem Plus von 51 Millionen Franken bzw. 0,9% gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2022 wurden 5,5 Milliarden Franken EL ausgerichtet. 

Bericht des Bundesamtes für Statistik

https://skos.ch/news-860.atom Bieler Tagung zu Kindern in der Sozialhilfe stiess auf breites Echo - 2024-03-20T15:14:36+01:00 2024-04-18T07:31:37+02:00

Die diesjährige Bieler Tagung widmete sich den Kindern in der Sozialhilfe. Prof. Dr. Jean-Michel Bonvin von der Universität Genf, Sozialpolitik und Vulnerabilität, betonte die Bedeutung der Armutsprävention bei Kindern in der Sozialhilfe, da  Armut in der Regel von einer Generation an die nächste weitergegeben wird. Vorgestellt wurden eine Reihe von inspirierenden Projekten und Ansätzen wie GUSTAF aus dem Kanton Nidwalden, die Kinderbetreuungseinrichtung IPE in Lausanne mit reservierten Plätzen für Kinder aus mit Sozialhilfe unterstützten Familien und vieles mehr.  

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https://skos.ch/news-856.atom Inländisches Arbeitskräftepotenzial noch mehr fördern - 2024-03-19T09:09:01+01:00 2024-03-19T09:16:05+01:00

Der Bundesrat hat am 15. März 2024 eine Gesamtschau zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials verabschiedet. Die Ergebnisse des Berichts zeigen, dass sich die arbeitsmarktlichen Kennzahlen in den letzten Jahren positiv entwickelt haben und die bestehenden Massnahmen bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials leisten. Dennoch besteht bei gewissen Zielgruppen noch Potenzial zur Erhöhung der Arbeitsmarktbeteiligung. Damit dieses Potenzial im bestehenden Rahmen zukünftig noch zielgerichteter ausgeschöpft werden kann, hat der Bundesrat entsprechende Aufträge erteilt.

Die Zielgruppen, die noch Potenzial für eine höhere Arbeitsmarktbeteiligung haben, sind einerseits Frauen mit und ohne Migrationshintergrund, die in ihrer Erwerbsbiografie an unterschiedlichen Punkten stehen, so beispielsweise Wiedereinsteigerinnen oder im Familiennachzug zugewanderte Frauen. Andererseits betrifft dies ältere Arbeitnehmende, insbesondere Langzeitarbeitslose mit spezifischen Bedürfnissen, die mit den bestehenden Massnahmen noch nicht vollumfänglich erreicht werden.

Aus diesem Grund hat der Bundesrat das WBF beauftragt, im Rahmen der Regelstrukturen und der Interinstitutionellen Zusammenarbeit spezifische Schwerpunkte zur verbesserten Ausschöpfung des Potenzials von Frauen und älteren Arbeitnehmenden in den Bereichen Arbeitsmarkt und Bildung zu setzen. Diese Schwerpunkte können sowohl die Konzipierung zusätzlicher Massnahmen als auch die Weiterentwicklung und Verstärkung bestehender Massnahmen umfassen. Zudem hat er das EJPD beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WBF Massnahmen zu entwickeln, welche gut qualifizierte Personen im Familiennachzug bei der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen sowie bei der beruflichen Integration unterstützen.

Handlungsbedarf besteht ferner bei der Erwerbsintegration von Personen mit Schutzstatus S. Hierfür hat der Bundesrat bereits am 1. November 2023 Aufträge erteilt und wird in den kommenden Wochen entsprechende Massnahmen konkretisieren.

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https://skos.ch/news-854.atom Nationalrat will Armutsprogramm fortsetzen - 2024-03-18T12:07:16+01:00 2024-04-17T13:46:20+02:00

Der Nationalrat hat sich dafür ausgesprochen, die Bekämpfung der Armut durch die Verlängerung des Präventionsprogramms und die Verabschiedung einer nationalen Strategie, weiterzuverfolgen. Der Rat sprach sich mit 117 zu 59 Stimmen für eine entsprechende Motion von Estelle Revaz (SP) aus. Sie verlangt, dass das 2024 auslaufende nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut verlängert und die Plattform gegen Armut und das Armutsmonitoring bis mindestens 2030 mit ausreichenden Mitteln finanziert werden. In seiner Stellungnahme zur Mo. 23.3557 der sozialdemokratischen Fraktion, hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, die Motion auf die Einführung einer nationalen Armutsstrategie zu beschränken, falls sie im Erstrat (Nationalrat) angenommen wird. Der Ständerat hat gleichentags an seiner ausserordentlichen Session zum Thema Armut die Überweisung an die zuständige Kommission beschlossen. Dies aus der Überzeugung, dass die Kantone grundsätzlich für die Unterstützung von bedürftigen Menschen in erster Linie zuständig sind und nicht der Bund. Es brauche ein klares Commitment seitens der Kantone, so die Überzeugung im Ständerat.

https://skos.ch/news-850.atom Leiturteil des Bundesgerichts zu Rentenvorbezug schafft Klarheit - 2024-03-06T08:24:28+01:00 2024-03-06T09:04:21+01:00

Das Bundesgericht setzt der Praxis, dass unterstützte Personen ab 60 Jahren ihre Freizügigkeitsguthaben aus der Pensionskasse beziehen müssen mit dem Urteil 8C_333/2023 vom 1. Februar 2024 enge Grenzen. Gemäss dem Urteil können Sozialhilfebeziehende nicht verpflichtet werden, sich Freizügigkeitsguthaben mit 60 Jahren vorzeitig auszahlen zu lassen, wenn das Freizügigkeitsguthaben bescheiden ist und bis zum Erreichen des Rentenalters mit 63 Jahren zum Vorbezug der AHV-Rente bereits aufgebraucht wäre. Die Höhe des Mittelverbrauchs misst sich dabei an der Bedarfsberechnung für Ergänzungsleistungen. Das Bundesgericht bezieht sich dabei auf die SKOS-Richtlinien, die sagen, dass der Schutz der Mittel aus der beruflichen Vorsorge (Vorsorgeschutz) dem Subsidiaritätsprinzip grundsätzlich bis zum Bezug einer AHV-Rente vorgeht.

Zwar kann eine Pflicht zum Bezug von Vorsorgeguthaben mit 60 Jahren nicht kategorisch ausgeschlossen werden. Es wäre jedoch mit dem vorsorgerechtlichen Zweck dieser Mittel gemäss dem Bundesgerichtsurteil nicht vereinbar, wenn das ausbezahlte Freizügigkeitsguthaben im Zeitpunkt des AHV-Bezugs bereits vollständig aufgebraucht wäre. Eine Verpflichtung zum vorzeitigen Bezug von Freizügigkeitsguthaben muss deshalb zumindest dann als unverhältnismässig gelten, wenn ein neuerlicher Rückfall in die Sozialhilfe droht, bevor das Alter von 63 Jahren für einen Vorbezug der AHV-Rente erreicht ist. Beim mutmasslichen Verbrauch des Freizügigkeitskapitals ist vom Bedarf gemäss der Berechnung für Ergänzungsleistungen auszugehen, der höher liegt als der sozialhilferechtliche Bedarf.

Bericht Radio SRF

Medienmitteilung

https://skos.ch/news-848.atom Sozialhilfe einstellen nur mit Verfügung - 2024-02-26T10:54:48+01:00 2024-02-26T11:04:30+01:00

Darf ein Sozialdienst die Sozialhilfe einstellen, wenn die Bedürftigkeit nicht mehr feststellbar ist? Und: Welche formalen Aspekte sind zu berücksichtigen? Das Bundesgericht hat sich im September 2023 mit dem verfahrensrechtlich korrekten Vorgehen bei der Einstellung der Sozialhilfe auseinandergesetzt. Das Urteil gibt wichtige Hinweise für die Praxis der Sozialdienste und schafft in einer zentralen verfahrensrechtlichen Frage des Sozialhilfeverfahrens Klarheit. Melani Studer und Peter Mösch von der Hochschule Luzern, fassen das auf Französisch publizierte Urteil zusammen und erläutern die wichtigsten Folgerungen für Ihre Praxis.  

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https://skos.ch/news-846.atom Forum SKOS und Städteinitiative: Sozialarbeitende gewinnen und halten - 2024-02-19T16:10:10+01:00 2024-02-19T16:14:50+01:00

Auch im Bereich der Sozialen Arbeit ist der Fachkräftemangel deutlich spürbar. Fluktuationen, lange Vakanzen und die Einarbeitung von neuen und teilweise unerfahrenen Sozialarbeitenden stellen eine grosse Herausforderung für Sozialdienste dar. Ein erfolgreiches Onboarding von neuen Sozialarbeitenden gewinnt immer mehr an Wichtigkeit, um die Aufträge in der öffentlichen Sozialhilfe professionell  erfüllen zu können. Das Forum SKOS und Städteinitiative 2024 setzt sich mit diesen Themen auseinander. Mögliche Massnahmen und Konzepte, um diesen Herausforderungen zu begegnen, werden anhand eines Erfahrungsberichts der Sozialberatung der Stadt Winterthur vorgestellt und diskutiert.

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https://skos.ch/news-840.atom Caritas-Läden: Grosse Nachfrage nach günstigen Lebensmitteln - 2024-01-11T12:16:56+01:00 2024-01-18T11:36:41+01:00

Immer mehr Menschen mit geringen finanziellen Mitteln sind in der Schweiz auf Hilfe angewiesen. Dies zeigen die Jahreszahlen der Caritas-Märkte, in denen Personen mit knappem Budget stark ermässigte Lebensmittel einkaufen können.

In den Caritas-Märkten sind 2023 an sämtlichen Standorten mehr Kundinnen und Kunden ein- und ausgegangen als noch im Jahr zuvor. Die 22 Läden in der Deutsch- und Westschweiz haben 3600 Verkäufe pro Tag verzeichnet. Insgesamt waren es 1,1 Millionen Kundenbewegungen, rund 50 000 mehr als noch 2022, das bereits ein Rekordjahr war. Nach dem Rekordjahr 2022 stieg der Umsatz 2023 erneut um rund elf Prozent auf insgesamt 17,8 Millionen Franken. 

Der Hauptgrund für die weiter steigende Nachfrage ist laut Caritas die Inflation. Teurer geworden sind sowohl Mieten, Krankenkassen und der ÖV als auch viele Lebensmittel und Produkte des alltäglichen Bedarfs. Am stärksten zugelegt haben Grundnahrungsmittel, auf die man nicht verzichten kann. So ist beispielsweise der Preis des günstigsten Olivenöls im regulären Supermarkt innerhalb eines Jahres von 4.70 Franken auf 9.20 Franken pro Liter gestiegen. «Personen, die zu wenig Geld zum Leben haben, spüren die Teuerung am stärksten», sagt Thomas Künzler, Geschäftsleiter Genossenschaft Caritas-Markt. Als Folge kaufen armutsbetroffene und armutsgefährdete Menschen häufig Produkte, die primär sättigen. Für Thomas Künzler ein unhaltbarer Zustand: «Eine angemessene, würdevolle Ernährung, die den individuellen Bedürfnissen entspricht, ist ein Grundrecht und darf kein Luxus sein!»

Caritas News

https://skos.ch/news-838.atom Herbsttagung Artias: Psychische Gesundheit und Prekarität - 2023-12-20T08:31:09+01:00 2024-01-08T07:30:14+01:00

Eine geschwächte psychische Gesundheit kann zu Prekarität führen. Doch auch die Prekarität wirkt sich auf das psychische Gleichgewicht aus. Häufig kommt es in der Folge zu einer Abwärtsspirale: Arbeitsplatz- oder Wohnungsverlust, Schulversagen, Trennung, finanzielle und administrative Schwierigkeiten, soziale Isolation und Orientierungsverlust. All dies sind sowohl Ursache als auch Folge einer negativen Spirale, die endlos zu sein scheint. Die Referentinnen und Referenten haben diese Spirale an der Herbsttagung von Artias Ende November aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Sie zeigten Handlungsmöglichkeiten auf, wie Betroffene ihr entrinnen können. Die Tagungsunterlagen werden in Kürze auf der Homepage von Artias veröffentlicht. 

 

https://skos.ch/news-836.atom 2022: Sozialhilfequote ist weiter rückläufig - 2023-12-18T13:01:00+01:00 2023-12-18T14:38:55+01:00

Im Jahr 2022 haben in der Schweiz 256 800 Personen mindestens einmal eine finanzielle Leistung der wirtschaftlichen Sozialhilfe erhalten. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Sozialhilfequote damit um 0,2 Prozentpunkte auf 2,9 %. Seit der Einführung der Sozialhilfestatistik im Jahr 2005 erreichte die Sozialhilfequote nur im Jahr 2008 dieses Niveau. Dieser Rückgang geht einher mit erneut rückgängigen Zahlen von neu eröffneten Sozialhilfedossiers bei einer gleichzeitigen Zunahme der abgeschlossenen Sozialhilfebezüge. Dies sind einige Ergebnisse der Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Im Vergleich zum Vorjahr sank die Sozialhilfequote in 14 Kantonen, in zehn Kantonen blieb sie unverändert und in zwei Kantonen nahm sie zu. In diesen beiden Kantonen stieg 2022 die Anzahl Neueintritte in die Sozialhilfe. Die Entwicklung auf der Ebene Schweiz war geprägt von den sinkenden Quoten in den bevölkerungsreichen Kantonen Zürich und Bern (-0,2 %-Punkte) sowie der deutlichen Abnahme in den Kantonen Basel-Stadt (-0,4 %-Punkte) und Neuchâtel (-0,3 %-Punkte).

Medienmitteilung des BSV

 

https://skos.ch/news-832.atom Weiterbildungsoffensive geht in die zweite Runde - Sie können mitmachen! - 2023-11-29T08:24:05+01:00 2024-01-12T10:56:00+01:00

Die Weiterbildungsoffensive von SKOS und SVEB geht in die zweite Runde. Ab März 2024 werden erneut 10 Sozialdienste praxisnah dabei unterstützt, Förderstrukturen für die Bildung von Sozialhilfebeziehenden aufzubauen. Damit wird sichergestellt, dass Sozialhilfebeziehende mit einem Weiterbildungsbedarf erkannt, beraten und gezielt gefördert werden können. Dies zahlt sich sowohl für die Sozialdienste als auch für Sozialhilfebeziehende aus. Es gibt noch freie Plätze. Interessierte Sozialdienste können sich bei der SKOS melden.

https://skos.ch/news-834.atom Freiburger Sozialhilfe soll zentralisiert werden - 2023-11-24T15:51:00+01:00 2023-12-08T16:05:17+01:00

Das Sozialhilfegesetz von 1991 bedarf einer Überarbeitung, da es veraltet ist. Der neue Gesetzesentwurf von 2021 betont drei Schwerpunkte: Stärkung der Organisation durch Zentralisierung, Verbesserung der Instrumente mit Vertrauensärzten und Aktualisierung des Informationssystems, sowie die Einführung einer Präventionspolitik.

Die Zentralisierung der Sozialdienste wird angestrebt, mit einem Sozialdienst pro Bezirk oder in Gemeinden über 25'000 Einwohnern. Dies soll die Professionalisierung fördern und das Verfahren transparenter gestalten. Die Instrumentenverbesserung beinhaltet die Einbindung von Vertrauensärzten und die Optimierung des Informationssystems. Die Kosten von etwa drei Millionen Franken werden zwischen Staat und Gemeinden geteilt. Ein bedeutender Aspekt des Gesetzesentwurfs ist die Beschränkung der Rückerstattungspflicht für Sozialhilfegelder, um die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Personen, die nach dem Bezug von Sozialhilfe wieder arbeiten, müssen keine Rückerstattungen leisten, wenn ihr Jahreslohn unter bestimmten Grenzwerten liegt. Dies soll Anreize schaffen und verhindern, dass jemand finanziell schlechter dasteht als vor dem Bezug von Sozialhilfe.

Zum Bericht 

https://skos.ch/news-830.atom Mehrheit der Kantone erstellt Armutsbericht - 2023-11-16T13:54:12+01:00 2023-11-16T14:22:06+01:00

Immer mehr Kantone greifen das Thema Armut in eigenen statistischen Berichten auf. Eine vom nationalen Armutsmonitoring in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass diese sich aufgrund der methodischen Unterschiede jedoch nicht für einen Armutsvergleich zwischen den Kantonen eignen. Die Studie bildet einen wichtigen Grundlagenbeitrag für den ersten Bericht des nationalen Armutsmonitorings, der 2025 erscheinen wird. Das nationale Armutsmonitoring verfolgt das Ziel, Bund, Kantonen und Gemeinden steuerungsrelevantes Wissen zur Prävention und Bekämpfung von Armut zu vermitteln. Dabei sollen auch kantonale Vergleiche und die dabei bestehenden Herausforderungen in den Blick genommen werden.

21 Kantone mit einem Bericht

Die Studie zeigt: Die Sozial- und Armutsberichterstattung der Kantone hat sich in den vergangenen 20 Jahren ausgeweitet. Während in den 2000er-Jahren nur wenige Kantone über eine entsprechende Berichterstattung verfügten, die zudem meist nur die kantonalen Sozialleistungen beleuchtete, haben inzwischen 21 Kantone mindestens einmal einen Sozial- oder Armutsbericht oder eine ähnliche Publikation zum Thema Sozialleistungen erstellt. Mit Ausnahme von Appenzell Innerrhoden, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen und Uri haben alle Kantone einen Bericht veröffentlicht. Die Frequenz der Berichterstattung ist hingegen unterschiedlich. 

Die Studie widerspiegelt den Stand der kantonalen Berichterstattung im März 2023.

Zusammenfassung

https://skos.ch/news-826.atom Geflüchtete in der Sozialhilfe sind häufig erwerbstätig - 2023-10-27T14:00:00+02:00 2023-10-27T14:26:28+02:00

Wer einen Fluchthintergrund hat und auf Sozialhilfe angewiesen ist, ist im Durchschnitt häufiger erwerbstätig als andere Sozialhilfebeziehende. Dies zeigt der Bericht «Sozialhilfe in Schweizer Städten 2022» der Berner Fachhochschule und der Städteinitiative Sozialpolitik. Insgesamt ging der Sozialhilfebezug 2022 leicht zurück.

In allen grösseren Städten leben anteilmässig mehr Geflüchtete (Flüchtlinge und vorläufig
Aufgenommene) als im Durchschnitt des jeweiligen Kantons. Der Anteil ist insbesondere in
mittelgrossen Städten bis doppelt so hoch als im Kantonsdurchschnitt. Dies ist auch in
Kantonen zu beobachten, in denen ein anfänglicher Verteilschlüssel auf die Gemeinden im
Asylsystem gilt. Die Städte sind demnach Hauptakteure für eine gelingende Integration. Die
städtischen Fachleute weisen darauf hin, dass Integrationsmassnahmen rasch erfolgen und
auf die individuelle Situation abgestimmt sein müssen.
Nicolas Galladé, Präsident der Städteinitiative Sozialpolitik und Stadtrat von Winterthur,
betont die Bedeutung der Integrationsagenda Schweiz (für Flüchtlinge und vorläufig
Aufgenommene) und des Programms S (für ukrainische Schutzsuchende). «Das sind
entscheidende Programme für die Integration. Für die Städte ist es zentral, dass auch das
Programm S weitergeführt wird, um den Ukrainerinnen und Ukrainern in der Schweiz eine
Perspektive bieten zu können.» Er moniert ausserdem die Rechtsungleichheit im
Flüchtlingsbereich: «Die finanzielle Unterstützung von Geflüchteten mit Bleiberecht müsste
dem sozialen Existenzminimum entsprechen – unabhängig vom Wohnort und Status.» Das
sei heute nicht der Fall.

Kennzahlenbericht 2022

 

https://skos.ch/news-821.atom Bundesamt für Statistik: Sozialbericht Schweiz 2023 - 2023-09-26T13:37:09+02:00 2023-09-26T14:07:49+02:00

Seit dem Erscheinen des letzten statistischen Sozialberichts im Jahr 2019 kam die Bewältigung der weltweiten Covid-19-Pandemie und deren Folgen als weitere Herausforderung für die Sozialpolitik hinzu. Sowohl im Jahr 2020 als auch im Jahr 2021 haben sich die negativen wirtschaftlichen Konsequenzen der Covid19-Pandemie kaum unmittelbar auf die Ausgaben für armutsbekämpfende bedarfsabhängige Sozialleistungen ausgewirkt. Vorgelagerte Massnahmen des Bundes und der Kantone zur sozialen Abfederung der pandemiebedingten Einschränkungen konnten dem entgegenwirken. So wurden unter anderem die maximale Bezugsdauer der Arbeitslosenentschädigung verlängert und Entschädigungen bei Erwerbsausfällen geleistet. Laut dem Bericht nahm die Zahl der Beziehenden von wirtschaftlicher Sozialhilfe zwischen 2008 und 2017 zwar stetig leicht zu, danach war sie tendenziell eher rückläufig und belief sich 2021 für alle Kantone zusammen auf 267 122 Personen.

Medienmitteilung des Bundes zum Schweizer Sozialbericht 2023 

https://skos.ch/news-820.atom 120 Jahre Zeitschrift für Sozialhilfe - 2023-09-21T15:54:26+02:00 2023-10-11T08:57:50+02:00

Am 1. Oktober 1903 erschien die erste Ausgabe des «Armenpflegers», die 1967 in «Schweizerische Zeitschrift für öffentliche Fürsorge», 1997 in «Zeitschrift für Sozialhilfe» umbenannt wurde und seit 2005 unter dem Namen «ZESO Zeitschrift für Sozialhilfe» publiziert wird.

«In der deutschen Schweiz weiss man nicht, was in den welschen Kantonen im Armenwesen Gesetz und geltende Praxis ist und hier geht es ganz ebenso, was die deutschschweizerische Armenpflege anbelangt.» schrieb Pfarrer Albert Wild in seinem Vorwort zur ersten Ausgabe des Armenpflegers. Sie war zwei Jahre vor der Gründung der SKOS ins Leben gerufen worden.

Vom Armenpfleger zur ZESO

https://skos.ch/news-815.atom Strategie für Verbesserungen der Arbeitsvermittlung im RAV - 2023-09-14T11:20:25+02:00 2023-09-14T14:14:33+02:00

Ein Projektteam aus Vertreterinnen und Vertretern der kantonalen Arbeitsmarktbehörden sowie des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) hat die «Strategie öAV 2030» geschaffen. Die Strategie fokussiert auf drei Wirkungsbereiche:

  • Arbeitsmarktkenntnisse gezielt ausbauen und wirksame Vermittlung anbieten,
  • Persönliche Beratung der Stellensuchenden ins Zentrum stellen, individualisieren und professionalisieren und
  • Integrierte, durchgängige digitale Lösungen anbieten.

Zu jedem der drei Wirkungsbereiche hat die Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung ALV je vier strategische Ziele verabschiedet und legt damit die Prioritäten fest, die es in den nächsten sieben Jahren mit konkreten Projekten und Massnahmen umzusetzen gilt.

Zur Weiterentwicklung und zur Erforschung der Beratung hat das SECO darum das Projekt Optimierung RAV-Beratung lanciert. Die Beratungsgespräche nehmen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik eine Schlüsselrolle ein. Die Qualität und Häufigkeit dieser Gespräche beeinflusst, wie zielgerichtet und wie motiviert die Stellensuche verläuft, wie passend die Kandidatenvorschläge erfolgen können, wie die Kontrollfunktion der Arbeitslosenversicherung wahrgenommen wird und wie gezielt der Einsatz weiterer Massnahmen wie Kurse oder Praktika verläuft. Das Projekt Optimierung RAV-Beratung dauert voraussichtlich bis Ende 2025. Es besteht aus zwei Feldversuchen zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Beratungspraxis: Einem zur Beratungsqualität und einem zur Beratungsintensität. Das Teilprojekt zur Beratungsqualität wurde im Mai 2021 gestartet, das Teilprojekt Beratungsintensität im April 2022.

Medienmitteilung

Strategie öffentliche Arbeitsvermittlung

 

https://skos.ch/news-814.atom Reform des Ausländergesetzes hatte Nichtbezug zur Folge - 2023-09-12T15:35:45+02:00 2023-09-12T15:56:42+02:00

In einer Studie für die Sozialhilfe Basel-Stadt wurde erstmals untersucht, ob es sich beim Nichtbezug um ein kurzfristiges oder länger andauerndes Phänomen handelt. Um dieser Frage auf den Grund zu gehen wurden die individuellen Verläufe von Personen über fünf Jahre betrachtet. Die Verläufe des Nichtbezuges legen nahe, dass eine recht grosse Gruppe über einen längeren Zeitraum mit sehr wenigen finanziellen Mitteln lebt und dennoch keine Unterstützung durch die Sozialhilfe beansprucht.

Die BFH fand ferner Hinweise, dass die Reform des Ausländer- und Integrationsgesetzes im 2019 dazuführte, dass armutsbetroffene Ausländer:innen der Sozialhilfe deswegen eher fernbleiben. Mit der Revision wurde die Möglichkeit einer Rückstufung der Niederlassungsbewilligung bei einem übermässigen Sozialhilfebezug eingeführt. Das führte zu Verunsicherungen. Wir sehen, dass die Nichtbezugsquote im Jahr 2020 bei allen Bevölkerungsgruppen zunahm. Bei Menschen aus Drittstaaten mit Niederlassungsbewilligung (C-Status) ist aber eine deutlich stärkere Zunahme zu beobachten. Von 2018 bis 2020 stieg bei dieser Gruppe die Nichtbezugswahrscheinlichkeit um 27%.

Blog-Beitrag

Studie Nichtbezug von Sozialhilfe in der Stadt Basel, 2016-2020

https://skos.ch/news-811.atom Handlungsbedarf wegen steigender Wohnkosten: Empfehlungen der SKOS - 2023-09-01T08:58:19+02:00 2023-09-06T09:38:01+02:00

Der Referenzzinssatz steigt erstmals seit 15 Jahren, ebenso die Preise für Energie. Diese Entwicklung kombiniert mit der bereits zuvor festgestellten Knappheit an günstigem Wohnraum, macht das Wohnen zu einem zunehmend problematischen Thema für die Sozialhilfe. Die SKOS hat deshalb Antworten auf offene Fragen gesucht und konkrete Empfehlungen für Massnahmen für Sozialdienste in einem Grundlagenpapier herausgegeben.

In der aktuellen Situation sind alle Akteurinnen und Akteure gefordert. Eine gute Wohnversorgung aller Bevölkerungsgruppen ist im Interesse der ganzen Gesellschaft. Die SKOS appelliert an Bund, Kantone und Gemeinden, Massnahmen zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum weiter auszubauen. Wirksame Mittel gegen in Not geratene Mieter:innen, sind auch individuelle Wohnbeihilfen vor allem für Familien. Beispiele dafür finden sich in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land und Genf. Eigentümer:innen von Mietliegenschaften fordert die SKOS auf, die aufgrund der Hypothekarzinserhöhungen möglichen Mietzinsanpassungen nicht voll auszuschöpfen.

Die SKOS hat eine Reihe von Empfehlungen zuhanden der Sozialdienste formuliert. Dazu gehören unter anderen:

  • Die Überprüfung der Rechmässigkeit von Mietzinserhöhungen.
  • Pragmatische Lösungen, wenn Mieten aufgrund rechtmässiger Erhöhungen neu über den lokalen Mietzinslimiten liegen. Die SKOS empfiehlt, diese befristet, d.h. bis zur Überprüfung und allfälligen Anpassung der Limiten ohne weitere Auflagen zu übernehmen.

Weitere Informationen: Medienmitteilung, Grundlagenpapier

 

https://skos.ch/news-810.atom Beratungsansatz «Richtungswechsel» jetzt als Weiterbildung - 2023-08-24T09:36:49+02:00 2023-08-24T10:26:01+02:00

Mit dem Beratungsansatz «Richtungswechsel» sollen das Kompetenzerleben und Wohlbefinden von Langzeitbeziehenden (> 3 Jahre) unmittelbar verbessert und der Langzeitbezug mittelfristig verringert werden. In einem Zeitraum von drei bis vier Monaten werden mit den Langzeitbeziehenden in vier bis sechs Sitzungen Werte und Bedürfnisse erkundet und Zukunftsideen entwickelt. Erfolge werden verstärkt und es werden den Langzeitbeziehenden Hilfestellungen gegeben, um Hindernisse zu bewältigen. Schliesslich wird die weitere Unterstützung geklärt.

Aufgrund der positiven Evaluation macht die SKOS den Beratungsansatz in Form eines Weiterbildungsangebots allen interessierten Sozialdiensten zugänglich. Die Weiterbildung beruht auf dem Peer-to-Peer-Ansatz.

Mehr Informationen und Anmeldung ...

https://skos.ch/news-808.atom Neue Plattform für Sozialberufe - 2023-07-06T15:31:05+02:00 2023-08-03T11:26:57+02:00

SavoirSocial hat nicht nur einen neu gestalteten Webauftritt, die vormalige Dachorganisation der Arbeitswelt Soziales nennt sich künftig «Schweizerischer Dachverband für die Berufsbildung im Sozialbereich».

Weiter hat SavoirSocial eine neue Plattform für Berufsinteressierte aufgeschaltet. Auf sozialeberufe.ch finden sich Tipps und Links zur Suche nach Stellen oder Ausbildungsplätzen und Weiterbildungsmöglichkeiten, welche Interessierten den Einstieg in den Sozialbereich erleichtern sollen. 

https://skos.ch/news-806.atom «Das Potenzial der Bildung wird zu wenig genutzt» - 2023-06-30T13:01:36+02:00 2023-07-06T16:06:45+02:00

«Als Gesellschaft sollten wir akzeptieren, dass einige Menschen eine gewisse Zeit lang Unterstützung brauchen. Und wir sollten sie während dieser Zeit mehr fördern», sagt der Geschäftsführer der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) in einem Interview im spectra.

Interview online

 

https://skos.ch/news-803.atom Berufliche Eingliederungsmassnahme für Neuenburger Jugendliche - 2023-06-19T08:51:45+02:00 2023-06-19T09:00:57+02:00

Der Kanton Neuenburg verfügt über eine neue interinstitutionelle Einheit zur Förderung der Eingliederung von Jugendlichen in die Berufsbildung. Dank einer zwischen dem Departement für Bildung, Digitalisierung und Sport (DFDS) und dem Departement für Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt (DECS) koordinierten Strategie werden Schulabbrecher im Alter von 15 bis 25 Jahren von einer Einrichtung profitieren, die die Kompetenzen mehrerer Dienststellen des Kantons Neuenburg vereinen wird. Diese Einheit wird die Aufgabe haben, die verschiedenen Akteure zu koordinieren und die Begleitung der Jugendlichen auf dem Weg zu einem Ausbildungsprojekt zu verbessern. Das Projekt soll bis Anfang 2024 entwickelt werden. Nach einer Pilotphase wird das System im Herbst desselben Jahres in Kraft treten.

Pressemitteilung (französisch)

https://skos.ch/news-801.atom Verläufe im System der sozialen Sicherheit im Jahr 2021 - 2023-06-16T17:02:25+02:00 2023-06-16T17:11:38+02:00

Neue Längsschnittindikatoren zeigen die unterschiedlichen Verläufe im System der sozialen Sicherheit. So zeigte sich im  2021 wenig Fluktuationen bei der IV, grössere Dynamik bei der Sozialhilfe und bei der Arbeitslosenversicherung. Sie zeigen einen leichten Rückgang (-0,3%) der Anzahl Personen, die Taggelder der Arbeitslosenversicherung, Renten der Invalidenversicherungen oder Sozialhilfeleistungen bezogen. Die Zahl der Personen, die innerhalb eines Jahres mehrere Leistungen beanspruchten, ist 2021 um 3,9% angestiegen, während eine Typologie der Leistungsbeziehenden zeigt, dass Personen mit Drehtüreffekt deutlich in der Minderheit sind (2,3%).

Die neuen Indikatoren wurden erstellt, damit die Wechselwirkungen und Übergänge zwischen den drei Leistungsarten im System der sozialen Sicherheit, also zwischen Arbeitslosenversicherung (ALV), Invalidenversicherung (IV) und Sozialhilfe (SH), besser analysiert werden können. Mit den Indikatoren lassen sich die Anzahl der Leistungsbeziehenden in einem bestimmten Jahr und ihre Entwicklung im Laufe der Zeit ermitteln, typische Verläufe analysieren sowie Systemeintritte, -austritte und Übergänge der Personengruppen untersuchen. Dank der Indikatoren können ein genaueres Bild der Verläufe im System der sozialen Sicherheit gezeichnet und Fragen zu den Zusammenhängen zwischen drei wichtigen Sozialleistungssystemen beantwortet werden.

Medienmitteilung

Bericht SHIVALV

https://skos.ch/news-799.atom IV-Verfahren verkürzen: Motion eingereicht - 2023-06-15T10:44:11+02:00 2023-06-16T07:22:45+02:00

Die Motion «IV-Verfahren beschleunigen und finanzielle Absicherung der Versicherten während des Verfahrens sicherstellen» fordert den Bundesrat auf, Massnahmen zu ergreifen, um die Dauer des Abklärungsverfahrens zur Berechtigung von IV-Leistungen zu verkürzen. Die Motion wurde von Nationalrätin Patricia von Falkenstein (LDP Basel Stadt) heute im Nationalrat eingereicht. Die Prüfung von IV-Ansprüchen nimmt häufig sehr viel Zeit in Anspruch, oft mehrere Jahre. Mit der per 1.1.2022 in Kraft getretenen Weitentwicklung der IV (IV WE) wurden die Vergabe und Durchführung medizinischer Gutachten weiter formalisiert, was zu einer noch längeren Verfahrensdauer führen dürfte. Die Krankentaggeldleistungen seien irgendwann ausgeschöpft, das persönliche Vermögen aufgebraucht, die Betroffenen verschulden sich und sind schliesslich auf Sozialhilfe angewiesen, heisst es in der Begründung der Motion. Bis zum Ende des IV-Verfahrens müssten die Betroffenen auf Sozialhilfeniveau leben, obwohl evtl. später rückwirkend ein Anspruch auf eine IV-Rente bestehe. Die finanziellen Sorgen und die gegenüber einer IV-Rente geringere Akzeptanz des Sozialhilfebezugs führten in vielen Fällen zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands, die lange Abwesenheit vom Arbeitsmarkt bzw. Weiterbildungsbereich zu einer geringeren Arbeitsmarktfähigkeit. Auch die SKOS erachtet daher die mit der Motion geforderten Massnahmen für dringlich, welche die IV-Verfahren beschleunigen und die finanzielle Absicherung der Betroffenen sicherstellen, z. B. durch ein Wartezeittaggeld, analog dem Wartezeittaggeld gem. Art. 18 IVV, für die Zeit zwischen dem Abschluss von beruflichen Eingliederungsmassnahmen und dem IV- Rentenentscheid.

Die von Patricia von Falkenstein eingereichte und von 19 Ratskolleg:innen unterzeichnete Motion wird nun vom Bundesrat geprüft und dann dem Parlament zur Ablehnung oder Annahme empfohlen. Das Parlament kann den Vorstoss innert zwei Jahren nach Einreichung behandeln.

Link zur Motion

https://skos.ch/news-797.atom Ständerat stimmt für Parl. Initiative «Armut ist kein Verbrechen» - 2023-06-13T12:11:47+02:00 2023-06-13T14:08:26+02:00

Der Ständerat hat der parlamentarischen Initiative «Armut ist kein Verbrechen» zugestimmt. Die parl. Initiative verlangt, dass Personen, die seit mehr als 10 Jahren in der Schweiz leben, keine Ausweisung mehr droht, wenn sie in einer Notsituation Sozialhilfe beantragen müssen. Seit der Verschärfung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) im Jahr 2019 drohte Personen ohne Schweizer Pass die Ausweisung, wenn sie auf Sozialhilfe angewiesen waren. Die Verschärfung des AIG hat in der Folge in zahlreichen Fällen dazu geführt, dass Menschen ohne Schweizer Pass aus Angst vor Ausschaffung darauf verzichteten, Sozialhilfe zu beantragen. Heute hat der Ständerat der Änderung dieser Praxis zugestimmt. Urheberin des Vorstosses war SP-Nationalrätin Samira Marti. Nach dem Ja des Ständerates wird die Staatspolitische Kommission einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.

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https://skos.ch/news-795.atom Neue Vizepräsidentinnen für die SKOS: Claudia Hänzi und Mirjam Ballmer - 2023-06-09T11:09:34+02:00 2023-06-15T16:04:50+02:00

Die Mitgliederversammlung der SKOS hat am Freitag die Nachfolge für die in den Bundesrat gewählte Elisabeth Baume-Schneider bestimmt. In einem neuen Doppelvizepräsidium übernimmt Mirjam Ballmer Gemeinderätin der Stadt Freiburg für Bildung und Sozialhilfe die politische Vertretung der SKOS. Für die fachliche Vertretung wurde Claudia Hänzi als erfahrene Präsidentin der SKOS-Kommission Richtlinien und Praxis und Leiterin des Sozialamtes Bern gewählt. Die Wahl erfolgte einstimmig. «Das schwarze Loch zwischen Aussteuerung und Sozialhilfebezug - Ansätze zur Prävention» lautete das Thema mit dem sich die Mitglieder der SKOS an der diesjährigen Mitgliederversammlung in Neuenburg befassten.

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Medienmitteilung

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