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ThemenThemenDie Diskussion um Sozialhilfe geht weiter Mit Berikon ist diese Woche die dritte Gemeinde aus der SKOS ausgetreten, um damit ihre Kritik am Verband zu manifestieren. Anlass für die Austritte ist das Urteil des Bundesgerichts, das, wie vor ihm
das Bezirksamt und das Aargauer Verwaltungsgericht, im Fall Berikon Verfahrensfehler der Gemeinde festgestellt hat. Von den Medien
befragt, begrüsste SKOS-Präsident Walter Schmid den Entscheid, weil er Klarheit schafft, unter welchen Voraussetzungen
Leistungskürzungen und -einstellungen möglich sind. Dies wiederum hat eine Debatte über den Umgang mit unkooperativen
Sozialhilfebeziehenden ausgelöst. Inhaltlich kritisieren die austretenden Gemeinden aber auch weiterführende Aspekte der
Sozialhilfepraxis. Die Sozialhilfeleistungen seien im Verhältnis zur Einkommenssituation von Working-Poor-Familien, die keine
Sozialhilfe beziehen, zu hoch. Das Anreizsystem greife nicht und die Leistungen müssten generell nach unten korrigiert werden.
Die SKOS unterstütze die Gemeinden zu wenig und verfüge nicht über den nötigen Realitätssinn. Kein Rahmengesetz für die Sozialhilfe Der Ständerat hat am 11. Juni die Motion «Rahmengesetz für die Sozialhilfe» mit 27 zu 12 Stimmen abgelehnt, nachdem der Nationalrat die Motion im vergangenen September noch mit 107 zu 53 unterstützt hatte. Die Motion sei auf viel Sympathie, aber auf keine Einigkeit gestossen, und habe deshalb nicht überzeugen können, führte Bundesrat Berset in seinem Votum vor dem Ständerat aus. Die SKOS bedauert den Entscheid, der die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine Harmonisierung Sozialhilfe auf nationaler Ebene auf die lange Bank schiebt. Das Wortprotokoll des Ständerats Position der SKOS zum Rahmengesetz Sozialhilfe (63KB) Neuste Zahlen zu Einkommen und Lebensbedingungen In der Schweiz müssen nur sehr wenige Haushalte erhebliche materielle Entbehrungen aushalten, aber gegen 20 Prozent
der Haushalte wären nicht in der Lage, eine unerwartete Ausgabe in der Höhe von 2000 Franken zu decken. Dies zeigt die aktuelle
Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) des Bundesamts für Statistik (BFS). Personenfreizügigkeit und Sozialhilfe Ausländerinnen und Ausländer, die sich in der Schweiz aufhalten, brauchen eine Aufenthaltsbewilligung und haben einen entsprechenden Ausweis. Dies betrifft auch Personen aus dem EU/EFTA-Raum, die im Rahmen der Personenfreizügigkeit in die Schweiz gereist sind. Die Zahl der verschiedenen Bewilligungsarten ist gross, was den Durchblick erschwert. Die Kommission Rechtsfragen der SKOS ein Papier erarbeitet, das die verschiedenen Kategorien auflistet und Angaben zur Unterstützungsberechtigung in der Sozialhilfe macht. Bewilligungsübersicht EU/EFTA-Bürger/innen (63KB) Kommentar zur Bewilligungsübersicht EU/EFTA-Bürger/innen (72KB)
Einschätzung und Fazit der SKOS (73KB) Kassensturz zum Thema Rentenvorbezug Der «Kassensturz» von TV SRF vom 28. Mai 2013 hat die Frage Rentenvorbezug statt Sozialhilfe thematisiert. Der Bericht zeigte einen konkreten Fall aus dem Kanton Solothurn. Am nachfolgenden Studiogespräch legte SKOS-Geschäftsführerin Dorothee Guggisberg die Sicht der SKOS dar. Rentenvorbezug statt Sozialhilfe: Gemeinde übt Tabubruch Studiogespräch mit Dorothee Guggisberg, Geschäftsführerin SKOS Thema Sozialhilfe im «Zischtigsclub» Sozialhilfe war das Thema in der Sendung «Club» von TV SRF vom 16. April 2013. Anlass waren der mediale Fokus auf einen unkooperativen Sozialhilfebezüger und der Austritt der Stadt Rorschach aus der SKOS. Diskussionsteilnehmer waren unter anderem SKOS-Präsident Walter Schmid und Raymond Caduff, Leiter der Sozialhilfe der Stadt Luzern. Die Sendung kann auf dem Portal von TV SRF auch nachträglich angeschaut werden. Sozialhilfe - Schlaraffenland? ZUG: Merkblatt zur Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons Nachdem die Referendumsfrist am 7. April unbenutzt abgelaufen ist, werden die neuen Bestimmungen des ZUG auf den 8. April 2017 in Kraft treten. Die Kommission Rechtsfragen der SKOS hat ein Merkblatt zur Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons verfasst, das sich unter anderem zur Rechnungsstellung in der Übergangszeit äussert. Die unüblich lange Übergangsfrist gibt den Kantonen ausreichend Zeit für die administrative Umstellung.
ZUG: Merkblatt zur Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons (71KB) Sozialhilfe und SKOS in der Kritik Die Stadt Rorschach tritt aus der SKOS aus. Das hat in den letzten Tagen breite Wellen geworfen in den Medien.
Auslöser war eine Äusserung unseres Präsidenten, Walter Schmid, im Nachgang zum Bundesgerichtsurteil im Fall Berikon, dass
Sozialhilfebeziehende unabhängig von ihrem Verhalten Anrecht auf Sozialhilfe hätten. Die Sozialhilfe ist mitunter mit schwierigen
Personen und Situationen konfrontiert, die Verfahren in der Sozialhilfe müssen aber rechtsstaatlich korrekt und im Sinne der
Rechtsgleichheit für alle Personen gleich angewendet werden.
Die SKOS-Richtlinien auf einen Blick: Fragen und Antworten (206KB) Position der SKOS zur Familienpolitik Die Mehrheit der Schweizer Stimmbevölkerung (54,3 Prozent) hat am 3. März dem geplanten neuen Verfassungsartikel zur Familienpolitik zugestimmt, hingegen ist die Vorlage am Ständemehr gescheitert: 15 Stände lehnten die Vorlage ab, elf stimmten zu. Die SKOS bedauert, dass mit dem Entscheid die Chance verpasst wurde, eine rechtliche Basis für eine kohärente, gesamtschweizerische Familienpolitik zu schaffen. Die SKOS wird sich im Rahmen ihres zentralen Anliegens, der Armutsbekämpfung, weiterhin einsetzen für eine nachhaltige Familienpolitik.
Position der SKOS zur Familienpolitik (140KB) Empfehlungen der SKOS zum Umgang mit Liegenschaftsbesitz Die Kommission für Rechtsfragen der SKOS hat Empfehlungen zum Umgang mit Liegenschaften im Besitz von Sozialhilfebezieheden erarbeitet. Die Empfehlungen beinhalten Grundsätze, was situativ und rechtlich zu beachten ist, und sie zeigen Vorgehensmöglichkeiten bei der Veräusserung von Liegenschaftsbesitz im In- und im Ausland auf. Zudem nimmt die Kommission Stellung zu Fragen der Rückerstattung und Kostentragung. Im Anhang finden sich Hilfestellungen zur Wertbestimmung einer Liegenschaft, zur Errichtung einer Sicherstellungshypothek sowie Hinweise auf Gerichtsurteile.
Empfehlungen zum Liegenschaftsbesitz (140KB) Neuregelung des Unterhaltsrechts Mit dem Ziel das Kind ins Zentrum zu stellen und seinen Unterhaltsanspruch zu stärken hat das Eidgenössische Justiz und Polizeidepartement EJPD den Entwurf zur Neuregelung des Unterhaltsrechts in Vernehmlassung gegeben. Die Vorlage sieht unter anderem eine Änderung des Zuständigkeitsgesetzes ZUG vor mit der Absicht, dass jedem Kind mit geschiedenen oder getrennten Eltern ein separates Dossier in der Sozialhilfe zugewiesen wird, um eine rechtliche Besserstellung zu erreichen. Da die Auswirkungen einer solchen Regelung auf die Sozialhilfe gravierend wären, hat sich die SKOS eingehend mit der geplanten Revision auseinandergesetzt. Zu diesem Zweck wurden eine kurze Studie zu Sozialhilfe und Unterhaltsrecht verfasst und Überlegungen zur Revision und ihren Auswirkungen auf die Sozialhilfe in Form eines Argumentariums erarbeitet.
Studie Unterhaltsrecht und Sozialhilfe (210KB)
Argmuentarium Neuregelung des Unterhaltsrechts: Fachliche Überlegungen der SKOS zum Vernehmlassungsentwurf des EJPD
(114KB)
Vernehmlassungsantwort zur Neuregelung des Unterhaltsrechts (132KB) Negative Kompetenzkonflikte im interkantonalen Bereich: Wer ist zuständig für die Unterstützung?
Empfehlung der Kommission Rechtsfragen der SKOS (76KB) Es ist an erster Stelle der Aufenthaltskanton zuständig für die Notfallleistungen und an zweiter Stelle der
letzte Wohnsitzkanton, welcher unter paralleler Deponierung eines Richtigstellungsbegehrens weiter Leistungen ausrichtet. Was in die Sozialhilfe führt – und den Ausstieg verhindert Die Flexibilisierung des Arbeitsmarkts – und damit verbunden mangelnde Sicherheit – sowie die Haushaltgrösse können kann dazu führen, dass Menschen auf Sozialhilfe angewiesen sind. Zu diesem Fazit kommt eine eben veröffentlichte Studie der Artias (Association romande et tessinoise des institutions d’action sociale). Die Untersuchung zeigt auf, welche Probleme in die Sozialhilfe führen, und sie nennt die Gründe, die den Ausstieg aus der Sozialhilfe verhindern. Die SKOS hat das Projekt der Artias begleitet. «Mindestlohn-Initiative»: Argumente der SKOS Heute arbeiten in der Schweiz rund 400 000 Personen – mehrheitlich Frauen – zu unhaltbar tiefen Löhnen. Dies soll sich ändern: Im Januar 2012 haben der Schweizerische Gewerkschaftsbund und die Sozialdemokratische Partei die Initiative «Für den Schutz fairer Löhne» eingereicht. Die SKOS erachtet diese Initiative als wichtiges sozialpolitisches Zeichen. Sie macht aber darauf aufmerksam, dass zur Bekämpfung von Armut und vor allem von Familienarmut noch weitere Massnahmen notwendig sind.
Argumentarium «Mindestlöhne» der SKOS (43KB) Ergänzungsleistungen für Familien: Stand in den Kantonen Ergänzungsleistungen für Familien (FamEL) sind ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Familienarmut. Dies zeigen Beispiele in verschiedenen Kantonen, welche die FamEL eingeführt haben. Die SKOS plädiert seit längerer Zeit für die Einführung von FamEL. Sie hat ein eigenes Modell zur Schaffung von FamEL entwickelt und zudem verschiedene Kantone bei der Realisierung unterstützt. Damit sollen Familien mit tiefen Einkommen besser gestellt und die Sozialhilfe entlastet werden. Eine aktualisierte Tabelle zeigt, welche Kantone das Instrument bereits eingeführt haben und wo die Schaffung von FamEL geplant ist.
FamEL: Gesamtübersicht über den Stand des politischen Prozesses in den Kantonen (90KB) ALV-Reform und die Folgen für die Sozialhilfe: Radiosendung «Trend» Die Verschärfungen bei der Arbeitslosenversicherung (ALV), die seit rund einem Jahr in Kraft sind, haben bisher keinen Ansturm auf die Sozialhilfe ausgelöst. Dies sagt SKOS-Geschäftsführerin Dorothee Guggisberg in der Radiosendung «Trend» vom 31. März 2012. Guggisberg nennt die Gründe – und macht gleichzeitig deutlich, dass sich dieser Umstand ändern könnte. Die Sendung «Trend» nimmt zudem das Thema «Care economy» auf. Das Dossier liefert Zahlen und Fakten zur sogenannten «Sorgeökonomie». Stipendien statt Sozialhilfe – Jugendliche wirksam unterstützen Zwei Drittel der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Sozialhilfe beziehen, haben keine Berufsausbildung. Die SKOS sieht Handlungsbedarf: Sie empfiehlt den Kantonen, das Stipendienwesen und die Sozialhilfe zu harmonisieren. Ziel ist es, dass Jugendliche, die eine Ausbildung machen, ihren Lebensunterhalt mit Stipendien sichern können. Das von der SKOS erstelle Grundlagenpapier «Stipendien statt Sozialhilfe» liefert Zahlen und Fakten und zeigt Wege auf, um die beiden Systeme optimal aufeinander abzustimmen. Grundlagenpapier «Stipendien statt Sozialhilfe» (205KB) Lesen Sie mehr zum Thema im Schwerpunkt der Zeitschrift für Sozialhilfe ZESO 1/2012 Armutsstrategie: Akteure präsentieren Zwischenbilanz Die Armut in der Schweiz bekämpfen: Dieses Ziel verfolgt der Bund mit seiner «Gesamtschweizerischen Strategie zur Armutsbekämpfung», die im März 2010 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Verschiedene Akteure und Akteurinnen unterstützen den Bund im Kampf gegen die Armut – auch die SKOS. Im Rahmen einer ersten Zwischenbilanz präsentierten alle beteiligten Organisationen ihre thematischen Schwerpunkte, die Ziele und Massnahmen sowie den Stand der Umsetzung. Armutsstrategie – Zwischenbilanz zur Umsetzung November 2011 (362KB) Wer hilft bei Schulden? Immer mehr Menschen leben auf Kredit. Sie geben Geld aus, das sie noch gar nicht verdient haben. In der Sozialhilfe gehört die Schuldenberatung zum Alltag. Private Organisationen der Sozialhilfe schaffen zudem neue Beratungsangebote. Die SKOS hat zum Thema Schulden und Sozialhilfe ein Factsheet erarbeitet. Auch die Sendung Club des Schweizer Fernsehens hat am 29. November mit Fachleuten und Betroffenen über das Leben mit Schulden diskutiert. SKOS-Fachtsheet (203KB) Club auf SF 1 vom 29. November 2011 Sinn und Zweck der SKOS-Richtlinien: Referat von Walter Schmid «Die SKOS-Richtlinien sind Teil der Sozialhilfe, und solange die Sozialhilfe Sache der Kantone und Gemeinden bleibt, braucht es in unserem kleinräumigen Land mit seiner hohen Mobilität eine Harmonisierung der Standards.» Dies sagte SKOS-Präsident Walter Schmid anlässlich der Jahrestagung der Sozialkonferenz des Kantons Zürich vom 24. November 2011. Sein Referat bietet einen Überblick zu Sinn, Zweck, Ausgestaltung und Anwendung der SKOS-Richtlinien in der Schweiz. Referat (176KB) Sozialdienste vergleichen ihr Management Ob ein Sozialdienst klein oder gross ist, wirkt sich entscheidend auf die Organisation und das Management aus. Im Rahmen einer Studie haben 19 regionale und kommunale Sozialdienste aus 8 Kantonen ihre Organisation miteinander verglichen – mit dem Ziel, voneinander zu lernen und Managementinstrumente zu entwickeln. Die Untersuchung wurde von der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit in Zusammenarbeit mit der SKOS und der eidgenössischen Kommission für Technologie und Innovation (KTI) durchgeführt. Schlussbericht (1MB) Städteinitiative Sozialpolitik: Kennzahlenbericht 2010 Der Kennzahlenbericht der Städteinitiative Sozialpolitik zeigt für 2010 unterschiedliche Entwicklungen in den einzelnen Städten. In acht der dreizehn beteiligten Städte stiegen die Fallzahlen an, in einer stagnierten sie, in vier Städten waren sie rückläufig. Einen Schwerpunkt widmet der Bericht den umfangreichen Aktivitäten der Städte im Bereich Frühförderung. Kennzahlenbericht 2010 (5.8MB) Medienmitteilung 30. August 2011 (20B) Präsentation der Medienkonferenz vom 30. August 2011 (305KB) Nationale IIZ-Fachstelle lanciert Newsletter Der Bundesrat hat die Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) zu einem Schwerpunkt im Rahmen der Armutsbekämpfung gemacht. Um die IIZ voranzutreiben, wurde Ende 2010 eine neue nationale IIZ-Organisation geschaffen, in der auch die SKOS vertreten ist. Um möglichst umfassend und breit über Projekte und Erkenntnisse im Bereich der IIZ zu informieren, lanciert die nationale IIZ-Fachstelle neu einen Newsletter. Sie berichtet darin über die Arbeit der Gremien, über kantonale IIZ-Projekte und informiert über Veranstaltungen. Newsletter zur IIZ, Nr. 1 / Juli 2011 (209KB) «Migrationspolitik 2030»: Debatte gefordert Soll die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner stabil bleiben? Muss die Zuwanderung nach Bedarf des Arbeitsmarktes gesteuert und beschränkt werden? Soll die demografische Alterung bekämpft werden? Diesen Fragen stellten sich Vertreterinnen und Vertreter von Politik, Fachstellen und NGO. Gemeinsam am Runden Tisch haben sie einen 60-seitigen Bericht zur «Schweizerischen Migrationspolitik 2030» erarbeitet, der Zahlen, Fakten und mögliche Szenarien enthält. Die Gruppe, der unter anderem das Bundesamt für Migration, das Rote Kreuz, die Caritas und der Think Tank «Avenir Suisse» angehören, fordert nun eine nationale Debatte zum Thema Migrationspolitik. Bericht: Migrationspolitik 2030 (1.6MB) Bericht Kurzfassung (82KB) AVIG-Vollzug: Zugang zu AVAM für Sozialhilfestellen Am 1. April 2011 ist die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) in Kraft getreten. Im Rahmen des neuen Gesetzes erhalten die Organe der Sozialhilfe Zugriff auf die Informationssysteme der Arbeitslosenversicherung. Das EDV-System AVAM (kurz für «Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik») ist seit dem 4. April 2011 bereit für die Dateneinsicht durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialdiensten. Ziel ist es, mithilfe der zentral abgelegten Informationen die berufliche Wiedereingliederung von Arbeitslosen oder sozialhilfeabhängigen Ausgesteuerten zu verbessern. Die Realisierungskosten für den Datenaustausch trägt das Seco. Die Zugriffs- und Supportkosten fallen bei den kantonalen Arbeitsmarktbehörden an, die sie den Sozialhilfestellen in Rechnung stellen können. Das Seco verrechnet für jeden gemeldeten Benutzer bzw. jede gemeldete Benutzerin pauschal 520 Franken pro Jahr. AVAM für Sozialhilfestellen: Informationen zur Einführung (2MB) Neue IIZ-Gremien: Die SKOS nimmt Einsitz Die Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) wird vom Bund verbindlich geregelt und soll dadurch weiterentwickelt werden: Die Bundesräte Johann Schneider-Ammann und Didier Burkhalter setzen zu diesem Zweck eine nationale IIZ-Organisation ein. Diese besteht aus einem «Nationalen IIZ Steuerungsgremium» und aus einem «Nationalen IIZ Entwicklungs- und Koordinationsgremium», in welchem auch die SKOS Einsitz nehmen wird. Ziel dieser Neuorganisation ist die verbesserte Koordination und Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Integration. In den vom Bund eingesetzten Gremien sind Delegierte aus Bund, Kantonen und Städten vertreten, welche die Bereichen Sozialpolitik, Bildung, Arbeit und Wirtschaft repräsentieren. Einsetzungsbeschluss des EVD und des EDI (56KB) Armutsbekämpfung: Bund und Kantone sind aktiv Im Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung machen auch andere Akteurinnen und Akteure mit Aktionsplänen zur Armutsbekämpfung auf sich aufmerksam: Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) hat im Juni ein Programm zur «Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung» publiziert. Der Bund hat seine «Gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung» bereits im März veröffentlicht. Auf Bundesebene bleibt das Thema präsent: Am 17. Juni hat die Waadtländer SP-Nationalrätin Ada Marra eine Motion für ein Armutsmonitoring eingereicht. Sie verlangt, dass der Bundesrat seine Massnahmen zur Armutsbekämpfung regelmässig auf ihre Wirkung überprüft. Aufzeichnung der nationalen Konferenz zur gemeinsamen Bekämpfung der Armut, 9.11.2010 Gemeinsame Erklärung von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden vom 9.11.2010 (48KB) Zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung: Armutsstrategie der SKOS (307KB) Zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung: Armutsstrategie der SKOS (Kurzfassung) (205KB) Sozialhilfe und ALV: Zusammenarbeit optimieren Die Arbeitslosenversicherung (ALV) und die Sozialhilfe haben den Auftrag, die berufliche Integration der Klientinnen und Klienten zu fördern. Damit die Schnittstellen zwischen den beiden Sozialwerken optimal genutzt werden können, braucht es eine effiziente Zusammenarbeit. Hier orten Fachleute ein Potenzial: Eine Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) kommt zum Schluss, dass rund 50'000 Menschen von einer besseren Vernetzung zwischen ALV und Sozialhilfe profitieren könnten. Die Studie liefert elf konkrete Vorschläge, wie die Zusammenarbeit optimiert und die Betroffenen besser unterstützt werden können. Studie «Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe: Zusammenarbeit bei der Arbeitsvermittlung» (1.5B) Integration von jungen Erwachsenen Wenn Jugendliche den Weg ins Berufsleben nicht finden, wird der Ruf nach Integrationsmassnahmen laut. Fachleute aber widersprechen: «Es gibt bereits zu viele Angebote.» Was fehle, sei die Koordination. Zu diesem Schluss kommt eine Studie, die sich mit der Integration von jungen Erwachsenen beschäftigt. Die SKOS hat die Untersuchung in Koordination mit anderen Organisationen begleitet. Schlussbericht der Studie (2MB) So schafft man Teillohnstellen Wie können langzeitarbeitslose Sozialhilfebeziehende sozial und beruflich wieder integriert werden? Zum Beispiel mit Hilfe von Teillohnstellen. Die ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaft und die K.M. Marketing AG haben in einem gemeinsamen Forschungsprojekt einen Leitfaden erarbeitet, der aufzeigt, wie Teillohnstellen geschaffen werden können. Der Leitfaden richtet sich an Fachleute aus der Praxis, die täglich mit Fragen der Integration beschäftigt sind. Sie profitieren nun von einem Arbeitsinstrument, das konkret aufzeigt, wie ein Teillohnstellenangebot erfolgreich umgesetzt werden kann.
Medienmitteilung der ZHAW (62KB) Schlussbericht (1.8MB) Arbeitshilfe: In 10 Schritten zu Teillohnstellen in privatwirtschaftlichen Unternehmen (1MB) Sozialhilfe und Sozialversicherungen: Ein wesentlicher Unterschied Rund 250'000 Menschen leben in der Schweiz ganz oder teilweise von der Sozialhilfe. Trotzdem unterscheidet sich die Sozialhilfe wesentlich von den Sozialversicherungen. Ihre Stärke liegt – im Gegensatz zu den Sozialversicherungen – in der Individualisierung. Gleichzeitig aber muss sie gewisse Normen und Standards erfüllen. Mehr zu diesem Spannungsfeld lesen Sie im Artikel von SKOS-Präsident Walter Schmid, der in der Zeitschrift «Schweizer Arbeitgeber» Nr. 23/2008 erschienen ist.
Die Absicherung des Existenzminimums zwischen Individualisierung und Standardisierung (300KB) «Zero tolerance» bei Missbrauch SKOS-Präsident Walter Schmid hat sich im Rahmen einer Tagung für eine Haltung der «zero tolerance» gegenüber dem Sozialhilfemissbrauch ausgesprochen. Schmid stellte dabei nicht den Missbrauch selbst ins Zentrum seiner Rede, sondern die Güter, die es mit einer gezielten Bekämpfung von Missbrauch zu schützen gilt: Die Rechtsordnung, das Ansehen der Sozialhilfe, die öffentlichen Finanzen, die Beziehung zwischen Sozialarbeiterin und Klient, die Professionalität sowie die Solidarität der Bevölkerung mit den Hilfsbedürftigen.
Referat von Walter Schmid (70KB) Basel-Stadt passt Unterstützungsrichtlinien an Im Zusammenhang mit der Harmonisierung der Sozialleistungen per Anfang 2009 werden im Kanton Basel-Stadt auch die Unterstützungsrichtlinien der Sozialhilfe angepasst. Der maximale Einkommensfreibetrag wird auf 400 Franken reduziert. Gleichzeitig wird der Einkommensfreibetrag in der Ein- und Austrittsschwelle der Sozialhilfe für Erwerbstätige berücksichtigt: um 200 Franken pro erwerbstätige Person und maximal 400 Franken pro Haushalt. Mit der «Dämpfung der Armutsfalle» folgt Basel-Stadt den Empfehlungen der SKOS-Studien, die im 2007 publiziert worden sind.
Medienmitteilung Basel-Stadt (13KB) Ergänzungsleistungen für Familien: Nationalrat soll handeln Familien sind heute besonders von Armut betroffen, allen voran Einelternhaushalte und ihre Kinder sowie Familien mit mehr als zwei Kindern. Ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der Familienarmut sind Ergänzungsleistungen für Familien. Die «Perspektive Familienpolitik» verlangt deshalb vom Nationalrat, dass sich dieser in der Herbstsession dem Thema annimmt, damit ein entsprechendes Gesetz geschaffen werden kann. Die SKOS unterstützt als Mitglied der «Perspektive Familienpolitik» diese Forderung.
Medienmitteilung Perspektive Familienpolitik (25KB)
Argumentarium EL für einkommensschwache Familien (21KB) Zwischenbericht Revision ZUG Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und –direktoren (SODK) befasst sich mit der Frage der Abschaffung der Rückerstattungspflicht der Sozialhilfe durch den Heimkanton (Art. 14 Abs. 2 und Art. 16 ZUG). Zur Bearbeitung dieser Fragestellung hat die SODK seit Herbst 2006 eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Ein Zwischenbericht liegt nun vor.
Zwischenbericht Arbeitsgruppe ZUG der SODK (388KB) Musterreferat zum nationalen Projekt IIZ-MAMAC Mit dem nationalen Pilotprojekt IIZ-MAMAC wollen Institutionen der Sozialhilfe, der ALV und der IV die Zusammenarbeit intensivieren und Menschen mit komplexen Mehrfachproblemen mit gemeinsamen Anstrengungen rasch in den Arbeitsmarkt integrieren. Was aber steht eigentlich ganz konkret hinter dem Begriff IIZ-MAMAC? Dies fragen sich zuweilen auch Fachleute. Die Verantwortlichen des Projekts haben deshalb ein Musterreferat erarbeitet, das zur Präsentation von IIZ-MAMAC verwendet werden kann. Musterreferat (376KB)
Musterreferat mit Erläuterungen (209KB) Mustervereinbarung IIZ-MAMAC Mit dem Pilotprojekt IIZ-MAMAC wollen Institutionen der Sozialhilfe, der ALV und der IV die Zusammenarbeit intensivieren und Menschen mit komplexen Mehrfachproblemen mit gemeinsamen Anstrengungen rasch in den Arbeitsmarkt integrieren. Weil die Sozialhilfe aber – im Gegensatz zu IV und ALV – Sache der Kantone und Gemeinden ist, braucht es für die konkrete Umsetzung eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien. Hier finden Sie jetzt einen solchen Mustervertrag – die SKOS ermutigt die Gemeindebehörden, sich an IIZ-MAMAC-Projekten zu beteiligen. Mustervereinbarung IIZ-MAMAC in den Kantonen (97KB)
Begleitbrief (68KB) Bundesgericht: Zwei neue Urteile Gleich zweimal hat sich das Bundesgericht zu Fragen geäussert, welche die Sozialhilfe tangieren. Im ersten Fall billigt das Gericht einem Rentner Unterstützung zu, obwohl dieser Jahre zuvor sein Vermögen vererbt hatte. Im zweiten Fall stellt das Gericht klar, dass eine gesetzliche Pflicht zur Verwandtenunterstützung erst ab einem monatlichen Einkommen von 10'000 Franken zum Tragen kommt. Dieses Urteil ist für die SKOS wichtig. Es wird in die Überlegungen zur Überarbeitung des Richtlinien-Kapitels zur Verwandtenunterstützung einfliessen. BG-Urteil «Verwandtenunterstützung» (46KB) NZZ-Artikel: 10 000 Franken bleiben tabu - Die gesetzliche Pflicht zur Unterstützung von Verwandten (9KB) BG-Urteil «Vermögensverzehr» (italienisch) (53KB) sda: Anspruch auf Sozialhilfe trotz Vermögensabtretung - Bundesgericht gibt Bündner Rentner Recht (280KB) Weniger Fälle, aber länger unterstützt Es gibt eine gute und eine schlechte Nachricht: Die Fallzahlen in der Sozialhilfe sind zwar im letzten Jahr gesunken, allerdings mussten mehr Menschen als zuvor während einer längeren Zeit finanziell unterstützt werden. Zu diesem Ergebnis kommt der Kennzahlenvergleich der Städteinitiative Sozialpolitik, der die Entwicklung der Sozialhilfe in den Städten Zürich, Basel, Bern, Winterthur, St. Gallen, Luzern, Schaffhausen und Uster beschreibt.
Kennzahlenvergleich 2007 (705KB)
Medienmitteilung (19KB)
Berichtsjahr 2007 - Ausgewählt Teilaspekte (34KB)
Arbeitsintegration ist Aufgabe des ganzen Sozialstaats! (41KB)
Sozialhilfe konkret - am Beistpiel der Stadt St. Gallen (45KB) Sozialpolitik öffnen und vernetzt handeln Sozialpolitik darf sich nicht auf das Kurieren von sozialen Problemen beschränken. Die Städteinitiative Sozialpolitik will mit einer breit verstandenen Integrationsförderung – nicht nur für Zugewanderte – der Armut und dem sozialen Ausschluss vorbeugen. Mit der Frühförderung von Kindern beispielsweise. Und mit einer Stadtentwicklung, die das Soziale mehr gewichtet. Sozialpolitik muss zudem über alle drei staatlichen Ebenen koordiniert und gemeinsam gestaltet werden.
Städteinitiative Sozialpolitik: Strategie 2015 (352KB) Sozialhilfe: Fallzahlen stagnieren auf hohem Niveau Währenddem das Bundesamt für Statistik für das Jahr 2005 eine Erhöhung der Sozialhilfequote von 0,3 Prozent verzeichnet, registrieren grössere Schweizer Städte eine "leichte Entspannung": In Zürich, Basel, Winterthur, Schaffhausen und Uster sind die Fallzahlen im Jahr 2006 gesunken. Bern, St. Gallen und Luzern melden eine – gegenüber dem Vorjahr abgeschwächte – Fallzunahmen. Der neue Kennzahlenvergleich der Städteinitiative Sozialpolitik zeigt, dass sich eine Tendenz zur Stabilisierung der Fallzahlen auf hohem Niveau abzeichnet. Von Entwarnung könne aber nicht die Rede sein, heisst es. Pressespiegel zur Sozialhilfestatistik 2005 (2.1MB) Pressespiegel zur Städteinitiative Sozialpolitik 2006 (2.5MB)
Medienmitteilung des Bundesamtes für Statistik (118KB) Sozialhilfemissbrauch: Referate zur Tagung Im Rahmen einer Tagung zum Thema Sozialhilfemissbrauch haben auf Einladung der Hochschule für Soziale Arbeit Luzern zahlreiche Fachleute über rechtliche, moralische und politische Aspekte des Themas debattiert. SKOS-Präsident Walter Schmid warnte in seinem Referat davor, die Missbrauchsdebatte auf die Frage "Detektive: "ja oder nein?", zu reduzieren. Und Sozialarbeiterin Katharina Hubacher aus Sursee machte auf das Zusammenspiel von Kooperation und Konfrontation" in der Sozialarbeit aufmerksam. Die Tagung hat Ende März 2007 in Luzern stattgefunden.
Referat Walter Schmid (33KB)
Referat Katharina Hubacher (54KB)
Referat Dr. iur. Elisabeth Braun/Yvonne Adler (53KB)
Referat Ruedi Meier (64KB) Ergebnisse der Sozialhilfestatistik Drei Prozent der Schweizer Bevölkerung beziehen Sozialhilfe. Fast die Hälfte von ihnen lebt in Städten. 45 Prozent der Bezügerinnen und Bezüger sind unter 25 Jahren. Diese Zahlen liefert die erste Schweizerische Sozialhilfestatistik, die Mitte Mai veröffentlicht worden ist. In der Presseschau lesen Sie mehr zu den Resultaten und wie sie interpretiert werden.
Statement der SKOS (35KB)
Presseschau Sozialhilfestatistik (3.4MB) Nothilfe an Personen mit Nichteintretensentscheid Die Verschärfung des Asylrechts beschäftigt die Justiz: Ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Waadt klärt die Rechtslage von Personen mit Nichteintretensentscheid – und lässt zentrale Fragen der Nothilfepraxis offen. Urteil Kanton Waadt (30KB) Kantone kämpfen gegen Langzeitarbeitslosigkeit Jeder fünfte registrierte Stellensuchende ist langzeitarbeitslos. Zu diesem Schluss kommt eine neue Studie, die von dreizehn Kantonen in Auftrag gegeben wurde. Im Rahmen dieser so genannten AMOSA-Studie haben Delegierte von involvierten Behörden – darunter auch von der Sozialhilfe – Massnahmen gegen die Langzeitarbeitslosigkeit entwickelt. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Interinstitutionelle Zusammenarbeit. Die SKOS hat sich als Projektpartnerin an der Studie beteiligt. AMOSA Medienmitteilung Langzeitarbeitslosigkeit (39KB) AMOSA Schlussbericht Langzeitarbeitslosigkeit (612KB) Statement der SKOS zur AMOSA-Studie (27KB) Kinder- und Jugendarmut bekämpfen Kinder und Jugendliche sind unter den Armen in der Schweiz mit 45 Prozent vertreten. Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) fordert deshalb im Rahmen eines Berichts Massnahmen zur Bekämpfung der Jugendarmut. Zudem zeigt die EKKJ auf, dass Kinderarmut nicht nur ökonomisch zu verstehen ist, sondern weit reichende Folgen hat. Jung und arm: das Tabu brechen! (Bericht) (1.8MB) Medienmitteilung EKKJ (27KB) Referat von Anna Sax, Vizepräsidentin EKKJ (27KB) MAMAC: die Pilotphase läuft Personen mit komplexen Mehrfachproblemen sollen rascher in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dieses Ziel strebt das Projekt MAMAC an, das die Zusammenarbeit zwischen IV, ALV und Sozialhilfe verbindlich regelt. Das Projekt befindet sich in der zweijährigen Pilotphase und wird in den Kantonen umgesetzt. Die Betroffenen werden mit so genannten „Medizinisch-arbeitsmarktlichen Assessments mit Case-Management“ (MAMAC) gezielt unterstützt. Information an Mitarbeitende von IV, ALV und Sozialhilfe (64KB) September 2006
MAMAC Projektauftrag (55KB) Interinstitutionelle Zusammenarbeit IIZ zwischen der Sozialhilfe, IV und ALV Rasch und nachhaltig integrieren: Dieses Ziel strebt die Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) zwischen der Sozialhilfe, der IV und ALV an. Eine nationale IIZ-Koordinationsgruppe hat sich Gedanken zur Umsetzung gemacht. Ein Bericht liefert Empfehlungen für die konkrete Zusammenarbeit zwischen den Institutionen.
Bericht der nationalen Koordinationsgruppe (51KB) Braucht die Schweiz eine neue Sozialhilfe? Positionspapier (24KB)
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AktuellDie Diskussion um Sozialhilfe geht weiter Kein Rahmengesetz für die Sozialhilfe Neuste Zahlen zu Einkommen und Lebensbedingungen ZUG: Merkblatt zur Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons Personenfreizügigkeit und Sozialhilfe Solothurner SKOS-Tage
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