SKOS - Schweiz. Konferenz fuer Sozialhilfe
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SKOS - Schweiz. Konferenz fuer Sozialhilfe
 

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Die Diskussion um Sozialhilfe geht weiter

Mit Berikon ist diese Woche die dritte Gemeinde aus der SKOS ausgetreten, um damit ihre Kritik am Verband zu manifestieren. Anlass für die Austritte ist das Urteil des Bundesgerichts, das, wie vor ihm das Bezirksamt und das Aargauer Verwaltungsgericht, im Fall Berikon Verfahrensfehler der Gemeinde festgestellt hat. Von den Medien befragt, begrüsste SKOS-Präsident Walter Schmid den Entscheid, weil er Klarheit schafft, unter welchen Voraussetzungen Leistungskürzungen und -einstellungen möglich sind. Dies wiederum hat eine Debatte über den Umgang mit unkooperativen Sozialhilfebeziehenden ausgelöst. Inhaltlich kritisieren die austretenden Gemeinden aber auch weiterführende Aspekte der Sozialhilfepraxis. Die Sozialhilfeleistungen seien im Verhältnis zur Einkommenssituation von Working-Poor-Familien, die keine Sozialhilfe beziehen, zu hoch. Das Anreizsystem greife nicht und die Leistungen müssten generell nach unten korrigiert werden. Die SKOS unterstütze die Gemeinden zu wenig und verfüge nicht über den nötigen Realitätssinn.

Die SKOS bedauert die Austritte der drei Gemeinden und hätte es begrüsst, wenn die Gemeinden ihre Positionen im Verband zur Sprache gebracht hätten. Die SKOS nimmt die Kritik der ausgetretenen Gemeinden aber ernst. Die Gemeinden spielen bei der Entwicklung der Sozialhilfepraxis und der Richtlinien eine wichtige Rolle. Der Verband verfügt über verschiedene Gefässe, in denen Gemeinden, Kantone, der Bund und private Werke mitwirken und auf die Ausgestaltung der Sozialhilfepraxis Einfluss nehmen können. Es bleibt auch festzuhalten, dass zahlreiche der über 600 Gemeinden, die bei der SKOS Mitglied sind, die SKOS-Richtlinien als unverzichtbares Instrument für die Praxis sehen und in den vergangenen Wochen positiv dazu Stellung genommen haben. Etliche Kantone haben es ihnen gleich getan. Dabei ist auch immer wieder deutlich geworden, dass die von den Kantonen und Gemeinden getragene Sozialhilfe in der Schweiz insgesamt gut funktioniert, dass auch die Fallzahlen und Kosten in den letzten Jahren nur noch marginal angestiegen sind. Damit wurde eben erst letzte Woche die Entscheidung des Ständerats begründet, der ein Bundesrahmengesetz abgelehnt hat.

Die SKOS hat sich in den letzten Wochen verschiedentlich medial zu einigen Aspekten der Kritik geäussert. So hat sie sich beispielsweise schon seit längerem intensiv mit Fragen der Schwelleneffekte und negativen Erwerbsanreizen beschäftigt und Studien dazu publiziert. Sie hat auch ein Grundlagenpapier zu Kontrollen, Sanktionen und Sozialhilfemissbrauch herausgegeben. Die SKOS ist sich auch der Unterschiede der Lebenshaltungskosten in den verschiedenen Kantonen bewusst. Deshalb verzichten die Richtlinien ausdrücklich auf eine betragsmässige Festsetzung der Wohn- oder Gesundheitskosten und eröffnen beim Einkommensfreibetrag oder den Integrationszulagen Bandbreiten, die den Kantonen eine eigene Ausgestaltung der Sozialhilfe ermöglichen.

Die SKOS nimmt die aktuelle Auseinandersetzung zum Anlass, mit breiteren Kreisen ins Gespräch zu kommen. So ist sie etwa mit den kantonalen Sozialdirektorinnen und –direktoren im Gespräch und ist auch an den Gemeindeverband gelangt, um die aufgeworfenen Fragen zu diskutieren. Viele der Themen, die nun öffentlich debattiert werden, sind im Übrigen schon Gegenstand interner Debatten. Etwa Fragen im Bereich der situationsbedingten Leistungen und der Wirksamkeit des 2005 eingeführten Anreizsystems. Die SKOS würde eine empirische Untersuchung zu diesem Thema sehr begrüssen.

 

Kein Rahmengesetz für die Sozialhilfe

Der Ständerat hat am 11. Juni die Motion «Rahmengesetz für die Sozialhilfe» mit 27 zu 12 Stimmen abgelehnt, nachdem der Nationalrat die Motion im vergangenen September noch mit 107 zu 53 unterstützt hatte. Die Motion sei auf viel Sympathie, aber auf keine Einigkeit gestossen, und habe deshalb nicht überzeugen können, führte Bundesrat Berset in seinem Votum vor dem Ständerat aus. Die SKOS bedauert den Entscheid, der die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine Harmonisierung Sozialhilfe auf nationaler Ebene auf die lange Bank schiebt.

 

Neuste Zahlen zu Einkommen und Lebensbedingungen

In der Schweiz müssen nur sehr wenige Haushalte erhebliche materielle Entbehrungen aushalten, aber gegen 20 Prozent der Haushalte wären nicht in der Lage, eine unerwartete Ausgabe in der Höhe von 2000 Franken zu decken. Dies zeigt die aktuelle Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) des Bundesamts für Statistik (BFS).
Damit steht die Schweiz im europäischen Vergleich sehr gut da, muss ihre Hausaufgaben in der Armutsbekämpfung aber weiterhin machen. Armut in der Schweiz bedeutet nicht mehr materielle Entbehrung im Sinne von fehlenden Mahlzeiten oder ungeheiztem Wohnraum. Das schweizerische Sozialsystem vermag ein Existenzminimum zu gewährleisten, das den Menschen eine minimale Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht. Dadurch wird auch ein wichtiger Beitrag zum sozialen Frieden und zur Vermeidung von Folgekosten geleistet, die der dauerhafte Ausschluss aus der Gesellschaft verursacht. Andererseits ist rund ein Fünftel der Schweizer Bevölkerung nicht in der Lage, unerwartete Ausgaben zu decken. Und obwohl dieser Anteil in anderen Ländern viel höher ist, muss dieser Bevölkerungsgruppe im Sinne einer präventiven Armutsbekämpfung erhöhte Beachtung geschenkt werden. Wenn eine hohe Zahnarztrechnung oder sonst ein unerwartetes Ereignis einen Haushalt in Bedrängnis bringen, stellt dies insbesondere für die Familienhaushalte ein sehr hohes Armutsrisiko dar.

 

Personenfreizügigkeit und Sozialhilfe

Ausländerinnen und Ausländer, die sich in der Schweiz aufhalten, brauchen eine Aufenthaltsbewilligung und haben einen entsprechenden Ausweis. Dies betrifft auch Personen aus dem EU/EFTA-Raum, die im Rahmen der Personenfreizügigkeit in die Schweiz gereist sind. Die Zahl der verschiedenen Bewilligungsarten ist gross, was den Durchblick erschwert. Die Kommission Rechtsfragen der SKOS ein Papier erarbeitet, das die verschiedenen Kategorien auflistet und Angaben zur Unterstützungsberechtigung in der Sozialhilfe macht.

 

Kassensturz zum Thema Rentenvorbezug

Der «Kassensturz» von TV SRF vom 28. Mai 2013 hat die Frage Rentenvorbezug statt Sozialhilfe thematisiert. Der Bericht zeigte einen konkreten Fall aus dem Kanton Solothurn. Am nachfolgenden Studiogespräch legte SKOS-Geschäftsführerin Dorothee Guggisberg die Sicht der SKOS dar.

 

Thema Sozialhilfe im «Zischtigsclub»

Sozialhilfe war das Thema in der Sendung «Club» von TV SRF vom 16. April 2013. Anlass waren der mediale Fokus auf einen unkooperativen Sozialhilfebezüger und der Austritt der Stadt Rorschach aus der SKOS. Diskussionsteilnehmer waren unter anderem SKOS-Präsident Walter Schmid und Raymond Caduff, Leiter der Sozialhilfe der Stadt Luzern. Die Sendung kann auf dem Portal von TV SRF auch nachträglich angeschaut werden.

 

ZUG: Merkblatt zur Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons

Nachdem die Referendumsfrist am 7. April unbenutzt abgelaufen ist, werden die neuen Bestimmungen des ZUG auf den 8. April 2017 in Kraft treten. Die Kommission Rechtsfragen der SKOS hat ein Merkblatt zur Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons verfasst, das sich unter anderem zur Rechnungsstellung in der Übergangszeit äussert. Die unüblich lange Übergangsfrist gibt den Kantonen ausreichend Zeit für die administrative Umstellung.

 

Sozialhilfe und SKOS in der Kritik

Die Stadt Rorschach tritt aus der SKOS aus. Das hat in den letzten Tagen breite Wellen geworfen in den Medien. Auslöser war eine Äusserung unseres Präsidenten, Walter Schmid, im Nachgang zum Bundesgerichtsurteil im Fall Berikon, dass Sozialhilfebeziehende unabhängig von ihrem Verhalten Anrecht auf Sozialhilfe hätten. Die Sozialhilfe ist mitunter mit schwierigen Personen und Situationen konfrontiert, die Verfahren in der Sozialhilfe müssen aber rechtsstaatlich korrekt und im Sinne der Rechtsgleichheit für alle Personen gleich angewendet werden.

Die SKOS hat aufgrund der öffentlichen Debatte sowohl mit der Gemeinde Berikon als auch mit Rorschach das Gespräch gesucht. Die Argumente, die von verschiedensten Parteien und Personen, gegen die SKOS gerichtet wurden, sind sehr unterschiedlicher Natur. Sie betreffen sowohl die Sozialhilfe als Ganzes, die sozialpolitischen Rahmenbedingungen, die niedrigen Löhne, die vorgelagerten Leistungen und die damit verbundenen Schwelleneffekte sowie die SKOS-Richtlinien und teilweise die SKOS als Verband.

Die SKOS hält klar fest, dass sowohl die Richtlinien als auch der Verband breit abgestützt sind. Die Richtlinien werden von Praktikerinnen und Praktikern erarbeitet und am Schluss von unserem Vorstand verabschiedet, dem alle Kantone, viele Gemeinden, Städte, Bundesämter, Verbände und private Hilfswerke angehören. Als Verband engagiert sich die SKOS für eine fachlich gute und korrekte Sozialhilfe, sie leistet insbesondere für ihre Mitglieder fundierte Grundlagenarbeit und Beratung sowie sozialpolitische Lobbyarbeit. Die SKOS-Richtlinien sind breit anerkannt und ein zentrales Arbeitsinstrument für Behörden und Mitarbeitende von Sozialdiensten. Die Richtlinien haben empfehlenden Charakter und erreichen erst mit ihrer gesetzlichen Verankerung rechtliche Verbindlichkeit in den Kantonen. Durch ihre vergleichbare Anwendung verringern sich die Unterschiede bei den Leistungen für Sozialhilfebeziehende und den Behörden steht ein sowohl zwischen den Kantonen als auch ein innerkantonal verwendbares System zur Verfügung, das sich in der Praxis bewährt hat.

 

Position der SKOS zur Familienpolitik

Die Mehrheit der Schweizer Stimmbevölkerung (54,3 Prozent) hat am 3. März dem geplanten neuen Verfassungsartikel zur Familienpolitik zugestimmt, hingegen ist die Vorlage am Ständemehr gescheitert: 15 Stände lehnten die Vorlage ab, elf stimmten zu. Die SKOS bedauert, dass mit dem Entscheid die Chance verpasst wurde, eine rechtliche Basis für eine kohärente, gesamtschweizerische Familienpolitik zu schaffen. Die SKOS wird sich im Rahmen ihres zentralen Anliegens, der Armutsbekämpfung, weiterhin einsetzen für eine nachhaltige Familienpolitik.

 

Empfehlungen der SKOS zum Umgang mit Liegenschaftsbesitz

Die Kommission für Rechtsfragen der SKOS hat Empfehlungen zum Umgang mit Liegenschaften im Besitz von Sozialhilfebezieheden erarbeitet. Die Empfehlungen beinhalten Grundsätze, was situativ und rechtlich zu beachten ist, und sie zeigen Vorgehensmöglichkeiten bei der Veräusserung von Liegenschaftsbesitz im In- und im Ausland auf. Zudem nimmt die Kommission Stellung zu Fragen der Rückerstattung und Kostentragung. Im Anhang finden sich Hilfestellungen zur Wertbestimmung einer Liegenschaft, zur Errichtung einer Sicherstellungshypothek sowie Hinweise auf Gerichtsurteile.

 

Neuregelung des Unterhaltsrechts

Mit dem Ziel das Kind ins Zentrum zu stellen und seinen Unterhaltsanspruch zu stärken hat das Eidgenössische Justiz und Polizeidepartement EJPD den Entwurf zur Neuregelung des Unterhaltsrechts in Vernehmlassung gegeben. Die Vorlage sieht unter anderem eine Änderung des Zuständigkeitsgesetzes ZUG vor mit der Absicht, dass jedem Kind mit geschiedenen oder getrennten Eltern ein separates Dossier in der Sozialhilfe zugewiesen wird, um eine rechtliche Besserstellung zu erreichen. Da die Auswirkungen einer solchen Regelung auf die Sozialhilfe gravierend wären, hat sich die SKOS eingehend mit der geplanten Revision auseinandergesetzt. Zu diesem Zweck wurden eine kurze Studie zu Sozialhilfe und Unterhaltsrecht verfasst und Überlegungen zur Revision und ihren Auswirkungen auf die Sozialhilfe in Form eines Argumentariums erarbeitet.

 

Negative Kompetenzkonflikte im interkantonalen Bereich: Wer ist zuständig für die Unterstützung?

Es ist an erster Stelle der Aufenthaltskanton zuständig für die Notfallleistungen und an zweiter Stelle der letzte Wohnsitzkanton, welcher unter paralleler Deponierung eines Richtigstellungsbegehrens weiter Leistungen ausrichtet.

Die Kommission Rechtsfragen der SKOS stellt sich als «Schiedsgericht» zur Verfügung. Bedingungen für ihr Tätigwerden sind die Einreichung vollständiger Unterlagen und die vorgängige Erklärung, dass der Entscheid von den Parteien akzeptiert wird.

 

Was in die Sozialhilfe führt – und den Ausstieg verhindert

Die Flexibilisierung des Arbeitsmarkts – und damit verbunden mangelnde Sicherheit – sowie die Haushaltgrösse können kann dazu führen, dass Menschen auf Sozialhilfe angewiesen sind. Zu diesem Fazit kommt eine eben veröffentlichte Studie der Artias (Association romande et tessinoise des institutions d’action sociale). Die Untersuchung zeigt auf, welche Probleme in die Sozialhilfe führen, und sie nennt die Gründe, die den Ausstieg aus der Sozialhilfe verhindern. Die SKOS hat das Projekt der Artias begleitet.

 

«Mindestlohn-Initiative»: Argumente der SKOS

Heute arbeiten in der Schweiz rund 400 000 Personen – mehrheitlich Frauen – zu unhaltbar tiefen Löhnen. Dies soll sich ändern: Im Januar 2012 haben der Schweizerische Gewerkschaftsbund und die Sozialdemokratische Partei die Initiative «Für den Schutz fairer Löhne» eingereicht. Die SKOS erachtet diese Initiative als wichtiges sozialpolitisches Zeichen. Sie macht aber darauf aufmerksam, dass zur Bekämpfung von Armut und vor allem von Familienarmut noch weitere Massnahmen notwendig sind.

 

Ergänzungsleistungen für Familien: Stand in den Kantonen

Ergänzungsleistungen für Familien (FamEL) sind ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Familienarmut. Dies zeigen Beispiele in verschiedenen Kantonen, welche die FamEL eingeführt haben. Die SKOS plädiert seit längerer Zeit für die Einführung von FamEL. Sie hat ein eigenes Modell zur Schaffung von FamEL entwickelt und zudem verschiedene Kantone bei der Realisierung unterstützt. Damit sollen Familien mit tiefen Einkommen besser gestellt und die Sozialhilfe entlastet werden. Eine aktualisierte Tabelle zeigt, welche Kantone das Instrument bereits eingeführt haben und wo die Schaffung von FamEL geplant ist.

 

ALV-Reform und die Folgen für die Sozialhilfe: Radiosendung «Trend»

Die Verschärfungen bei der Arbeitslosenversicherung (ALV), die seit rund einem Jahr in Kraft sind, haben bisher keinen Ansturm auf die Sozialhilfe ausgelöst. Dies sagt SKOS-Geschäftsführerin Dorothee Guggisberg in der Radiosendung «Trend» vom 31. März 2012. Guggisberg nennt die Gründe – und macht gleichzeitig deutlich, dass sich dieser Umstand ändern könnte. Die Sendung «Trend» nimmt zudem das Thema «Care economy» auf. Das Dossier liefert Zahlen und Fakten zur sogenannten «Sorgeökonomie».

 

Stipendien statt Sozialhilfe – Jugendliche wirksam unterstützen

Zwei Drittel der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Sozialhilfe beziehen, haben keine Berufsausbildung. Die SKOS sieht Handlungsbedarf: Sie empfiehlt den Kantonen, das Stipendienwesen und die Sozialhilfe zu harmonisieren. Ziel ist es, dass Jugendliche, die eine Ausbildung machen, ihren Lebensunterhalt mit Stipendien sichern können. Das von der SKOS erstelle Grundlagenpapier «Stipendien statt Sozialhilfe» liefert Zahlen und Fakten und zeigt Wege auf, um die beiden Systeme optimal aufeinander abzustimmen.

 

Armutsstrategie: Akteure präsentieren Zwischenbilanz

Die Armut in der Schweiz bekämpfen: Dieses Ziel verfolgt der Bund mit seiner «Gesamtschweizerischen Strategie zur Armutsbekämpfung», die im März 2010 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Verschiedene Akteure und Akteurinnen unterstützen den Bund im Kampf gegen die Armut – auch die SKOS. Im Rahmen einer ersten Zwischenbilanz präsentierten alle beteiligten Organisationen ihre thematischen Schwerpunkte, die Ziele und Massnahmen sowie den Stand der Umsetzung.

 

Wer hilft bei Schulden?

Immer mehr Menschen leben auf Kredit. Sie geben Geld aus, das sie noch gar nicht verdient haben. In der Sozialhilfe gehört die Schuldenberatung zum Alltag. Private Organisationen der Sozialhilfe schaffen zudem neue Beratungsangebote. Die SKOS hat zum Thema Schulden und Sozialhilfe ein Factsheet erarbeitet. Auch die Sendung Club des Schweizer Fernsehens hat am 29. November mit Fachleuten und Betroffenen über das Leben mit Schulden diskutiert.

 

Sinn und Zweck der SKOS-Richtlinien: Referat von Walter Schmid

«Die SKOS-Richtlinien sind Teil der Sozialhilfe, und solange die Sozialhilfe Sache der Kantone und Gemeinden bleibt, braucht es in unserem kleinräumigen Land mit seiner hohen Mobilität eine Harmonisierung der Standards.» Dies sagte SKOS-Präsident Walter Schmid anlässlich der Jahrestagung der Sozialkonferenz des Kantons Zürich vom 24. November 2011. Sein Referat bietet einen Überblick zu Sinn, Zweck, Ausgestaltung und Anwendung der SKOS-Richtlinien in der Schweiz.

 

Sozialdienste vergleichen ihr Management

Ob ein Sozialdienst klein oder gross ist, wirkt sich entscheidend auf die Organisation und das Management aus. Im Rahmen einer Studie haben 19 regionale und kommunale Sozialdienste aus 8 Kantonen ihre Organisation miteinander verglichen – mit dem Ziel, voneinander zu lernen und Managementinstrumente zu entwickeln. Die Untersuchung wurde von der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit in Zusammenarbeit mit der SKOS und der eidgenössischen Kommission für Technologie und Innovation (KTI) durchgeführt.

 

Städteinitiative Sozialpolitik: Kennzahlenbericht 2010

Der Kennzahlenbericht der Städteinitiative Sozialpolitik zeigt für 2010 unterschiedliche Entwicklungen in den einzelnen Städten. In acht der dreizehn beteiligten Städte stiegen die Fallzahlen an, in einer stagnierten sie, in vier Städten waren sie rückläufig. Einen Schwerpunkt widmet der Bericht den umfangreichen Aktivitäten der Städte im Bereich Frühförderung.

 

Nationale IIZ-Fachstelle lanciert Newsletter

Der Bundesrat hat die Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) zu einem Schwerpunkt im Rahmen der Armutsbekämpfung gemacht. Um die IIZ voranzutreiben, wurde Ende 2010 eine neue nationale IIZ-Organisation geschaffen, in der auch die SKOS vertreten ist. Um möglichst umfassend und breit über Projekte und Erkenntnisse im Bereich der IIZ zu informieren, lanciert die nationale IIZ-Fachstelle neu einen Newsletter. Sie berichtet darin über die Arbeit der Gremien, über kantonale IIZ-Projekte und informiert über Veranstaltungen.

 

«Migrationspolitik 2030»: Debatte gefordert

Soll die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner stabil bleiben? Muss die Zuwanderung nach Bedarf des Arbeitsmarktes gesteuert und beschränkt werden? Soll die demografische Alterung bekämpft werden? Diesen Fragen stellten sich Vertreterinnen und Vertreter von Politik, Fachstellen und NGO. Gemeinsam am Runden Tisch haben sie einen 60-seitigen Bericht zur «Schweizerischen Migrationspolitik 2030» erarbeitet, der Zahlen, Fakten und mögliche Szenarien enthält. Die Gruppe, der unter anderem das Bundesamt für Migration, das Rote Kreuz, die Caritas und der Think Tank «Avenir Suisse» angehören, fordert nun eine nationale Debatte zum Thema Migrationspolitik.

 

AVIG-Vollzug: Zugang zu AVAM für Sozialhilfestellen

Am 1. April 2011 ist die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) in Kraft getreten. Im Rahmen des neuen Gesetzes erhalten die Organe der Sozialhilfe Zugriff auf die Informationssysteme der Arbeitslosenversicherung. Das EDV-System AVAM (kurz für «Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik») ist seit dem 4. April 2011 bereit für die Dateneinsicht durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialdiensten. Ziel ist es, mithilfe der zentral abgelegten Informationen die berufliche Wiedereingliederung von Arbeitslosen oder sozialhilfeabhängigen Ausgesteuerten zu verbessern. Die Realisierungskosten für den Datenaustausch trägt das Seco. Die Zugriffs- und Supportkosten fallen bei den kantonalen Arbeitsmarktbehörden an, die sie den Sozialhilfestellen in Rechnung stellen können. Das Seco verrechnet für jeden gemeldeten Benutzer bzw. jede gemeldete Benutzerin pauschal 520 Franken pro Jahr.

 

Neue IIZ-Gremien: Die SKOS nimmt Einsitz

Die Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) wird vom Bund verbindlich geregelt und soll dadurch weiterentwickelt werden: Die Bundesräte Johann Schneider-Ammann und Didier Burkhalter setzen zu diesem Zweck eine nationale IIZ-Organisation ein. Diese besteht aus einem «Nationalen IIZ Steuerungsgremium» und aus einem «Nationalen IIZ Entwicklungs- und Koordinationsgremium», in welchem auch die SKOS Einsitz nehmen wird. Ziel dieser Neuorganisation ist die verbesserte Koordination und Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Integration. In den vom Bund eingesetzten Gremien sind Delegierte aus Bund, Kantonen und Städten vertreten, welche die Bereichen Sozialpolitik, Bildung, Arbeit und Wirtschaft repräsentieren.

 

Armutsbekämpfung: Bund und Kantone sind aktiv

Im Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung machen auch andere Akteurinnen und Akteure mit Aktionsplänen zur Armutsbekämpfung auf sich aufmerksam: Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) hat im Juni ein Programm zur «Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung» publiziert. Der Bund hat seine «Gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung» bereits im März veröffentlicht. Auf Bundesebene bleibt das Thema präsent: Am 17. Juni hat die Waadtländer SP-Nationalrätin Ada Marra eine Motion für ein Armutsmonitoring eingereicht. Sie verlangt, dass der Bundesrat seine Massnahmen zur Armutsbekämpfung regelmässig auf ihre Wirkung überprüft.

 

Sozialhilfe und ALV: Zusammenarbeit optimieren

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) und die Sozialhilfe haben den Auftrag, die berufliche Integration der Klientinnen und Klienten zu fördern. Damit die Schnittstellen zwischen den beiden Sozialwerken optimal genutzt werden können, braucht es eine effiziente Zusammenarbeit. Hier orten Fachleute ein Potenzial: Eine Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) kommt zum Schluss, dass rund 50'000 Menschen von einer besseren Vernetzung zwischen ALV und Sozialhilfe profitieren könnten. Die Studie liefert elf konkrete Vorschläge, wie die Zusammenarbeit optimiert und die Betroffenen besser unterstützt werden können.

 

Integration von jungen Erwachsenen

Wenn Jugendliche den Weg ins Berufsleben nicht finden, wird der Ruf nach Integrationsmassnahmen laut. Fachleute aber widersprechen: «Es gibt bereits zu viele Angebote.» Was fehle, sei die Koordination. Zu diesem Schluss kommt eine Studie, die sich mit der Integration von jungen Erwachsenen beschäftigt. Die SKOS hat die Untersuchung in Koordination mit anderen Organisationen begleitet.

 

So schafft man Teillohnstellen

Wie können langzeitarbeitslose Sozialhilfebeziehende sozial und beruflich wieder integriert werden? Zum Beispiel mit Hilfe von Teillohnstellen. Die ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaft und die K.M. Marketing AG haben in einem gemeinsamen Forschungsprojekt einen Leitfaden erarbeitet, der aufzeigt, wie Teillohnstellen geschaffen werden können. Der Leitfaden richtet sich an Fachleute aus der Praxis, die täglich mit Fragen der Integration beschäftigt sind. Sie profitieren nun von einem Arbeitsinstrument, das konkret aufzeigt, wie ein Teillohnstellenangebot erfolgreich umgesetzt werden kann.

 

Sozialhilfe und Sozialversicherungen: Ein wesentlicher Unterschied

Rund 250'000 Menschen leben in der Schweiz ganz oder teilweise von der Sozialhilfe. Trotzdem unterscheidet sich die Sozialhilfe wesentlich von den Sozialversicherungen. Ihre Stärke liegt – im Gegensatz zu den Sozialversicherungen – in der Individualisierung. Gleichzeitig aber muss sie gewisse Normen und Standards erfüllen. Mehr zu diesem Spannungsfeld lesen Sie im Artikel von SKOS-Präsident Walter Schmid, der in der Zeitschrift «Schweizer Arbeitgeber» Nr. 23/2008 erschienen ist.

 

«Zero tolerance» bei Missbrauch

SKOS-Präsident Walter Schmid hat sich im Rahmen einer Tagung für eine Haltung der «zero tolerance» gegenüber dem Sozialhilfemissbrauch ausgesprochen. Schmid stellte dabei nicht den Missbrauch selbst ins Zentrum seiner Rede, sondern die Güter, die es mit einer gezielten Bekämpfung von Missbrauch zu schützen gilt: Die Rechtsordnung, das Ansehen der Sozialhilfe, die öffentlichen Finanzen, die Beziehung zwischen Sozialarbeiterin und Klient, die Professionalität sowie die Solidarität der Bevölkerung mit den Hilfsbedürftigen.

 

Basel-Stadt passt Unterstützungsrichtlinien an

Im Zusammenhang mit der Harmonisierung der Sozialleistungen per Anfang 2009 werden im Kanton Basel-Stadt auch die Unterstützungsrichtlinien der Sozialhilfe angepasst. Der maximale Einkommensfreibetrag wird auf 400 Franken reduziert. Gleichzeitig wird der Einkommensfreibetrag in der Ein- und Austrittsschwelle der Sozialhilfe für Erwerbstätige berücksichtigt: um 200 Franken pro erwerbstätige Person und maximal 400 Franken pro Haushalt. Mit der «Dämpfung der Armutsfalle» folgt Basel-Stadt den Empfehlungen der SKOS-Studien, die im 2007 publiziert worden sind.

 

Ergänzungsleistungen für Familien: Nationalrat soll handeln

Familien sind heute besonders von Armut betroffen, allen voran Einelternhaushalte und ihre Kinder sowie Familien mit mehr als zwei Kindern. Ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der Familienarmut sind Ergänzungsleistungen für Familien. Die «Perspektive Familienpolitik» verlangt deshalb vom Nationalrat, dass sich dieser in der Herbstsession dem Thema annimmt, damit ein entsprechendes Gesetz geschaffen werden kann. Die SKOS unterstützt als Mitglied der «Perspektive Familienpolitik» diese Forderung.

 

Zwischenbericht Revision ZUG

Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und –direktoren (SODK) befasst sich mit der Frage der Abschaffung der Rückerstattungspflicht der Sozialhilfe durch den Heimkanton (Art. 14 Abs. 2 und Art. 16 ZUG). Zur Bearbeitung dieser Fragestellung hat die SODK seit Herbst 2006 eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Ein Zwischenbericht liegt nun vor.

 

Musterreferat zum nationalen Projekt IIZ-MAMAC

Mit dem nationalen Pilotprojekt IIZ-MAMAC wollen Institutionen der Sozialhilfe, der ALV und der IV die Zusammenarbeit intensivieren und Menschen mit komplexen Mehrfachproblemen mit gemeinsamen Anstrengungen rasch in den Arbeitsmarkt integrieren. Was aber steht eigentlich ganz konkret hinter dem Begriff IIZ-MAMAC? Dies fragen sich zuweilen auch Fachleute. Die Verantwortlichen des Projekts haben deshalb ein Musterreferat erarbeitet, das zur Präsentation von IIZ-MAMAC verwendet werden kann.

 

Mustervereinbarung IIZ-MAMAC

Mit dem Pilotprojekt IIZ-MAMAC wollen Institutionen der Sozialhilfe, der ALV und der IV die Zusammenarbeit intensivieren und Menschen mit komplexen Mehrfachproblemen mit gemeinsamen Anstrengungen rasch in den Arbeitsmarkt integrieren. Weil die Sozialhilfe aber – im Gegensatz zu IV und ALV – Sache der Kantone und Gemeinden ist, braucht es für die konkrete Umsetzung eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien. Hier finden Sie jetzt einen solchen Mustervertrag – die SKOS ermutigt die Gemeindebehörden, sich an IIZ-MAMAC-Projekten zu beteiligen.

 

Bundesgericht: Zwei neue Urteile

Gleich zweimal hat sich das Bundesgericht zu Fragen geäussert, welche die Sozialhilfe tangieren. Im ersten Fall billigt das Gericht einem Rentner Unterstützung zu, obwohl dieser Jahre zuvor sein Vermögen vererbt hatte. Im zweiten Fall stellt das Gericht klar, dass eine gesetzliche Pflicht zur Verwandtenunterstützung erst ab einem monatlichen Einkommen von 10'000 Franken zum Tragen kommt. Dieses Urteil ist für die SKOS wichtig. Es wird in die Überlegungen zur Überarbeitung des Richtlinien-Kapitels zur Verwandtenunterstützung einfliessen.

 

Weniger Fälle, aber länger unterstützt

Es gibt eine gute und eine schlechte Nachricht: Die Fallzahlen in der Sozialhilfe sind zwar im letzten Jahr gesunken, allerdings mussten mehr Menschen als zuvor während einer längeren Zeit finanziell unterstützt werden. Zu diesem Ergebnis kommt der Kennzahlenvergleich der Städteinitiative Sozialpolitik, der die Entwicklung der Sozialhilfe in den Städten Zürich, Basel, Bern, Winterthur, St. Gallen, Luzern, Schaffhausen und Uster beschreibt.

 

Sozialpolitik öffnen und vernetzt handeln

Sozialpolitik darf sich nicht auf das Kurieren von sozialen Problemen beschränken. Die Städteinitiative Sozialpolitik will mit einer breit verstandenen Integrationsförderung – nicht nur für Zugewanderte – der Armut und dem sozialen Ausschluss vorbeugen. Mit der Frühförderung von Kindern beispielsweise. Und mit einer Stadtentwicklung, die das Soziale mehr gewichtet. Sozialpolitik muss zudem über alle drei staatlichen Ebenen koordiniert und gemeinsam gestaltet werden.

 

Sozialhilfe: Fallzahlen stagnieren auf hohem Niveau

Währenddem das Bundesamt für Statistik für das Jahr 2005 eine Erhöhung der Sozialhilfequote von 0,3 Prozent verzeichnet, registrieren grössere Schweizer Städte eine "leichte Entspannung": In Zürich, Basel, Winterthur, Schaffhausen und Uster sind die Fallzahlen im Jahr 2006 gesunken. Bern, St. Gallen und Luzern melden eine – gegenüber dem Vorjahr abgeschwächte – Fallzunahmen. Der neue Kennzahlenvergleich der Städteinitiative Sozialpolitik zeigt, dass sich eine Tendenz zur Stabilisierung der Fallzahlen auf hohem Niveau abzeichnet. Von Entwarnung könne aber nicht die Rede sein, heisst es.

 

Sozialhilfemissbrauch: Referate zur Tagung

Im Rahmen einer Tagung zum Thema Sozialhilfemissbrauch haben auf Einladung der Hochschule für Soziale Arbeit Luzern zahlreiche Fachleute über rechtliche, moralische und politische Aspekte des Themas debattiert. SKOS-Präsident Walter Schmid warnte in seinem Referat davor, die Missbrauchsdebatte auf die Frage "Detektive: "ja oder nein?", zu reduzieren. Und Sozialarbeiterin Katharina Hubacher aus Sursee machte auf das Zusammenspiel von Kooperation und Konfrontation" in der Sozialarbeit aufmerksam. Die Tagung hat Ende März 2007 in Luzern stattgefunden.

 

Ergebnisse der Sozialhilfestatistik

Drei Prozent der Schweizer Bevölkerung beziehen Sozialhilfe. Fast die Hälfte von ihnen lebt in Städten. 45 Prozent der Bezügerinnen und Bezüger sind unter 25 Jahren. Diese Zahlen liefert die erste Schweizerische Sozialhilfestatistik, die Mitte Mai veröffentlicht worden ist. In der Presseschau lesen Sie mehr zu den Resultaten und wie sie interpretiert werden.

 

Nothilfe an Personen mit Nichteintretensentscheid

Die Verschärfung des Asylrechts beschäftigt die Justiz: Ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Waadt klärt die Rechtslage von Personen mit Nichteintretensentscheid – und lässt zentrale Fragen der Nothilfepraxis offen.

 

Kantone kämpfen gegen Langzeitarbeitslosigkeit

Jeder fünfte registrierte Stellensuchende ist langzeitarbeitslos. Zu diesem Schluss kommt eine neue Studie, die von dreizehn Kantonen in Auftrag gegeben wurde. Im Rahmen dieser so genannten AMOSA-Studie haben Delegierte von involvierten Behörden – darunter auch von der Sozialhilfe – Massnahmen gegen die Langzeitarbeitslosigkeit entwickelt. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Interinstitutionelle Zusammenarbeit. Die SKOS hat sich als Projektpartnerin an der Studie beteiligt.

 

Kinder- und Jugendarmut bekämpfen

Kinder und Jugendliche sind unter den Armen in der Schweiz mit 45 Prozent vertreten. Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) fordert deshalb im Rahmen eines Berichts Massnahmen zur Bekämpfung der Jugendarmut. Zudem zeigt die EKKJ auf, dass Kinderarmut nicht nur ökonomisch zu verstehen ist, sondern weit reichende Folgen hat.

 

MAMAC: die Pilotphase läuft

Personen mit komplexen Mehrfachproblemen sollen rascher in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dieses Ziel strebt das Projekt MAMAC an, das die Zusammenarbeit zwischen IV, ALV und Sozialhilfe verbindlich regelt. Das Projekt befindet sich in der zweijährigen Pilotphase und wird in den Kantonen umgesetzt. Die Betroffenen werden mit so genannten „Medizinisch-arbeitsmarktlichen Assessments mit Case-Management“ (MAMAC) gezielt unterstützt.

 

Interinstitutionelle Zusammenarbeit IIZ zwischen der Sozialhilfe, IV und ALV

Rasch und nachhaltig integrieren: Dieses Ziel strebt die Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) zwischen der Sozialhilfe, der IV und ALV an. Eine nationale IIZ-Koordinationsgruppe hat sich Gedanken zur Umsetzung gemacht. Ein Bericht liefert Empfehlungen für die konkrete Zusammenarbeit zwischen den Institutionen.

 

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