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SchwerpunkteThemenNein zur 4. AVIG-Revision: Argumente der SKOS Am 26. September 2010 findet die Abstimmung über die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) statt. Der Bund will mit der geplanten Revision bei der Arbeitslosenkasse rund 630 Millionen Franken sparen. Die SKOS lehnt das Vorhaben ab. Sie befürchtet, dass die Einsparungen bei der Arbeitslosenkasse auf die Sozialhilfe abgewälzt werden. Zudem sind vor allem jene Gruppen von den Kürzungen betroffen, die ohnehin schon in unsicheren Arbeitsverhältnissen leben. Die Überlegungen der SKOS lesen Sie im Argumentarium. Argumentarium der SKOS zur Ablehnung der 4. AVIG-Revision (42KB) SKOS-Medienmitteilung vom 23. August 2010 (48KB) Sozialhilfe und ALV: Zusammenarbeit optimieren Die Arbeitslosenversicherung (ALV) und die Sozialhilfe haben den Auftrag, die berufliche Integration der Klientinnen und Klienten zu fördern. Damit die Schnittstellen zwischen den beiden Sozialwerken optimal genutzt werden können, braucht es eine effiziente Zusammenarbeit. Hier orten Fachleute ein Potenzial: Eine Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) kommt zum Schluss, dass rund 50'000 Menschen von einer besseren Vernetzung zwischen ALV und Sozialhilfe profitieren könnten. Die Studie liefert elf konkrete Vorschläge, wie die Zusammenarbeit optimiert und die Betroffenen besser unterstützt werden können. Studie «Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe: Zusammenarbeit bei der Arbeitsvermittlung» (1.5B) Armutsbekämpfung 2010: Strategie der SKOS Die SKOS legt im Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut 2010 einen Plan vor: Sie will die Armut in der Schweiz innerhalb von zehn Jahren halbieren. Die von der SKOS im Januar veröffentlichte Strategie umfasst 31 konkrete Massnahmen, mit denen die Armut von Kindern und Familien, aber auch von jungen Erwachsenen und älteren Menschen reduziert werden kann. Die SKOS legt in der Armutsbekämpfung folgende Schwerpunkte: Existenz sichern, Integration fördern und in Bildung investieren. SKOS: Zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung: Elemente einer nationalen Strategie (201KB) SKOS-Medienmitteilung (38KB) Armutsbekämpfung: Bund und Kantone sind aktiv Im Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung machen auch andere Akteurinnen und Akteure mit Aktionsplänen zur Armutsbekämpfung auf sich aufmerksam: Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) hat im Juni ein Programm zur «Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung» publiziert. Der Bund hat seine «Gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung» bereits im März veröffentlicht. Auf Bundesebene bleibt das Thema präsent: Am 17. Juni hat die Waadtländer SP-Nationalrätin Ada Marra eine Motion für ein Armutsmonitoring eingereicht. Sie verlangt, dass der Bundesrat seine Massnahmen zur Armutsbekämpfung regelmässig auf ihre Wirkung überprüft. Integration von jungen Erwachsenen Wenn Jugendliche den Weg ins Berufsleben nicht finden, wird der Ruf nach Integrationsmassnahmen laut. Fachleute aber widersprechen: «Es gibt bereits zu viele Angebote.» Was fehle, sei die Koordination. Zu diesem Schluss kommt eine Studie, die sich mit der Integration von jungen Erwachsenen beschäftigt. Die SKOS hat die Untersuchung in Koordination mit anderen Organisationen begleitet. Schlussbericht der Studie (2MB) Medienkonferenz vom 4. Dezember 2009: Die Europäische Union hat 2010 zum Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung erklärt. Sie will damit die Grundrechte von Armutsbetroffenen stärken und die Öffentlichkeit für deren Anliegen sensibilisieren. Auch in der Schweiz werden 2010 verschiedene Veranstaltungen durchgeführt, um auf die Themen aufmerksam zu machen. Die SKOS und andere Institutionen haben am 4. Dezember 2009 im Rahmen einer Medienkonferenz über die im 2010 geplanten Aktivitäten informiert. Die von der SKOS lancierte Wanderausstellung «IM FALL» geht am 13. April auf Tournee und macht in rund 15 Schweizer Städten und Gemeinden halt. SKOS-Medienmitteilung (56KB) SKOS-Medienkonferenz vom 5. Januar 2009: Die SKOS hat per 1. Januar 2009 ihre Richtlinien zur Verwandtenunterstützung grundlegend
geändert. Die wichtigsten Neuerungen werden dazu beitragen, eine lange bestehende Malaise zu beseitigen. Medienmitteilung der SKOS vom 5. Januar 2009 (41KB) Pressespiegel (930KB) So schafft man Teillohnstellen Wie können langzeitarbeitslose Sozialhilfebeziehende sozial und beruflich wieder integriert werden? Zum Beispiel mit Hilfe von Teillohnstellen. Die ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaft und die K.M. Marketing AG haben in einem gemeinsamen Forschungsprojekt einen Leitfaden erarbeitet, der aufzeigt, wie Teillohnstellen geschaffen werden können. Der Leitfaden richtet sich an Fachleute aus der Praxis, die täglich mit Fragen der Integration beschäftigt sind. Sie profitieren nun von einem Arbeitsinstrument, das konkret aufzeigt, wie ein Teillohnstellenangebot erfolgreich umgesetzt werden kann. Medienmitteilung der ZHAW vom 8. Dezember 2008 (62KB) Schlussbericht (1.8MB) Arbeitshilfe: In 10 Schritten zu Teillohnstellen in privatwirtschaftlichen Unternehmen (1MB) Sozialhilfe und Sozialversicherungen: Ein wesentlicher Unterschied Rund 250'000 Menschen leben in der Schweiz ganz oder teilweise von der Sozialhilfe. Trotzdem unterscheidet sich die Sozialhilfe wesentlich von den Sozialversicherungen. Ihre Stärke liegt – im Gegensatz zu den Sozialversicherungen – in der Individualisierung. Gleichzeitig aber muss sie gewisse Normen und Standards erfüllen. Mehr zu diesem Spannungsfeld lesen Sie im Artikel von SKOS-Präsident Walter Schmid, der in der Zeitschrift «Schweizer Arbeitgeber» Nr. 23/2008 erschienen ist.
Die Absicherung des Existenzminimums zwischen Individualisierung und Standardisierung (300KB) «Zero tolerance» bei Missbrauch SKOS-Präsident Walter Schmid hat sich im Rahmen einer Tagung für eine Haltung der «zero tolerance» gegenüber dem Sozialhilfemissbrauch ausgesprochen. Schmid stellte dabei nicht den Missbrauch selbst ins Zentrum seiner Rede, sondern die Güter, die es mit einer gezielten Bekämpfung von Missbrauch zu schützen gilt: Die Rechtsordnung, das Ansehen der Sozialhilfe, die öffentlichen Finanzen, die Beziehung zwischen Sozialarbeiterin und Klient, die Professionalität sowie die Solidarität der Bevölkerung mit den Hilfsbedürftigen.
Referat von Walter Schmid (70KB) Schwelleneffekte: Kanton Waadt handelt erneut Nachdem bereits anfangs dieses Jahres Anstrengungen zur Verminderung der Schwelleneffekte vorgenommen wurden, setzt der Kanton Waadt erneut Mittel zur Eindämmung dieser unerwünschten Effekte ein: Im Visier sind Working Poor, die ein Einkommen knapp über der Anspruchsgrenze auf Sozialhilfe haben. Grundlage für diese Anpassung sind die Simulationsberechnungen, welche die SKOS für den Kanton vorgenommen hat. Dabei wurde untersucht, wie sich eine Erhöhung der Anspruchsgrenze auf Prämienverbilligungen auf das verfügbare Einkommen auswirkt. Als Folge davon erhöht der Kanton Waadt per 1. Januar 2009 die Anspruchsgrenze für die maximale Prämienverbilligung, so dass sich der Schwelleneffekt für betroffene Haushalte mit niedrigem Einkommen, die knapp über der Anspruchsgrenze auf Sozialhilfe liegen, deutlich verringert.
Medienmitteilung Waadt (17KB) Basel-Stadt passt Unterstützungsrichtlinien an Im Zusammenhang mit der Harmonisierung der Sozialleistungen per Anfang 2009 werden im Kanton Basel-Stadt auch die Unterstützungsrichtlinien der Sozialhilfe angepasst. Der maximale Einkommensfreibetrag wird auf 400 Franken reduziert. Gleichzeitig wird der Einkommensfreibetrag in der Ein- und Austrittsschwelle der Sozialhilfe für Erwerbstätige berücksichtigt: um 200 Franken pro erwerbstätige Person und maximal 400 Franken pro Haushalt. Mit der «Dämpfung der Armutsfalle» folgt Basel-Stadt den Empfehlungen der SKOS-Studien, die im 2007 publiziert worden sind.
Medienmitteilung Basel-Stadt (13KB) Ergänzungsleistungen für Familien: Nationalrat soll handeln Familien sind heute besonders von Armut betroffen, allen voran Einelternhaushalte und ihre Kinder sowie Familien mit mehr als zwei Kindern. Ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der Familienarmut sind Ergänzungsleistungen für Familien. Die «Perspektive Familienpolitik» verlangt deshalb vom Nationalrat, dass sich dieser in der Herbstsession dem Thema annimmt, damit ein entsprechendes Gesetz geschaffen werden kann. Die SKOS unterstützt als Mitglied der «Perspektive Familienpolitik» diese Forderung.
Medienmitteilung Perspektive Familienpolitik (25KB)
Argumentarium EL für einkommensschwache Familien (21KB) Zwischenbericht Revision ZUG Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und –direktoren (SODK) befasst sich mit der Frage der Abschaffung der Rückerstattungspflicht der Sozialhilfe durch den Heimkanton (Art. 14 Abs. 2 und Art. 16 ZUG). Zur Bearbeitung dieser Fragestellung hat die SODK seit Herbst 2006 eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Ein Zwischenbericht liegt nun vor.
Zwischenbericht Arbeitsgruppe ZUG der SODK (388KB) Musterreferat zum nationalen Projekt IIZ-MAMAC Mit dem nationalen Pilotprojekt IIZ-MAMAC wollen Institutionen der Sozialhilfe, der ALV und der IV die Zusammenarbeit intensivieren und Menschen mit komplexen Mehrfachproblemen mit gemeinsamen Anstrengungen rasch in den Arbeitsmarkt integrieren. Was aber steht eigentlich ganz konkret hinter dem Begriff IIZ-MAMAC? Dies fragen sich zuweilen auch Fachleute. Die Verantwortlichen des Projekts haben deshalb ein Musterreferat erarbeitet, das zur Präsentation von IIZ-MAMAC verwendet werden kann. Musterreferat (376KB)
Musterreferat mit Erläuterungen (209KB) Mustervereinbarung IIZ-MAMAC Mit dem Pilotprojekt IIZ-MAMAC wollen Institutionen der Sozialhilfe, der ALV und der IV die Zusammenarbeit intensivieren und Menschen mit komplexen Mehrfachproblemen mit gemeinsamen Anstrengungen rasch in den Arbeitsmarkt integrieren. Weil die Sozialhilfe aber – im Gegensatz zu IV und ALV – Sache der Kantone und Gemeinden ist, braucht es für die konkrete Umsetzung eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien. Hier finden Sie jetzt einen solchen Mustervertrag – die SKOS ermutigt die Gemeindebehörden, sich an IIZ-MAMAC-Projekten zu beteiligen. Mustervereinbarung IIZ-MAMAC in den Kantonen (97KB)
Begleitbrief (68KB) Bundesgericht: Zwei neue Urteile Gleich zweimal hat sich das Bundesgericht zu Fragen geäussert, welche die Sozialhilfe tangieren. Im ersten Fall billigt das Gericht einem Rentner Unterstützung zu, obwohl dieser Jahre zuvor sein Vermögen vererbt hatte. Im zweiten Fall stellt das Gericht klar, dass eine gesetzliche Pflicht zur Verwandtenunterstützung erst ab einem monatlichen Einkommen von 10'000 Franken zum Tragen kommt. Dieses Urteil ist für die SKOS wichtig. Es wird in die Überlegungen zur Überarbeitung des Richtlinien-Kapitels zur Verwandtenunterstützung einfliessen. BG-Urteil «Verwandtenunterstützung» (46KB) NZZ-Artikel: 10 000 Franken bleiben tabu - Die gesetzliche Pflicht zur Unterstützung von Verwandten (9KB) BG-Urteil «Vermögensverzehr» (italienisch) (53KB) sda: Anspruch auf Sozialhilfe trotz Vermögensabtretung - Bundesgericht gibt Bündner Rentner Recht (280KB) |
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