SKOS - Schweiz. Konferenz fuer Sozialhilfe
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Teuerung 2013: Neue Zahlen zum Grundbedarf und weitere Änderungen der SKOS-Richtlinien

Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt gemäss SKOS-Richtlinien unterliegt der Teuerung. Sie erfolgt im gleichen prozentualen Umfang und zeitgleich wie die Teuerungsanpassung der Ergänzungsleistungen zu AHV und IV. Dieser Entscheid wird per 1. Januar 2013 wirksam und umfasst 0.84 Prozent.

Die Sozialhilfe ausrichtenden Stellen müssen vor der Gewährung des Teuerungsausgleichs überprüfen, ob und auf welchen Zeitpunkt das kantonale Recht den Teuerungsausgleich gemäss SKOS-Richtlinien übernommen hat. Bis dahin gelten noch die alten Beträge.

 

Teuerung 2011: Neue Zahlen zum Grundbedarf und weitere Änderungen der SKOS-Richtlinien

Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt gemäss SKOS-Richtlinien unterliegt der Teuerung. Diese wird per Anfang 2011 wirksam und beträgt 1,75 Prozent. Die Anpassung des Grundbedarfs erfolgt somit zeitgleich wie die Teuerungsanpassung der Ergänzungsleistungen zu AHV und IV. Der Vorstand der SKOS hatte sich Ende 2009 für diese neue Regel entschieden, die auch von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) unterstützt wird. Jetzt stehen die neuen Zahlen auf der Webseite der SKOS zur Verfügung. Abonnentinnen und Abonnenten der SKOS-Richtlinien erhalten die Tabelle mit den aktualisierten Zahlen zum Grundbedarf im ersten Quartal 2011 per Post.

Weiterführende Unterlagen und Informationen stehen für Mitglieder im Intranet bereit.