SKOS - Schweiz. Konferenz fuer Sozialhilfe
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SKOS-Richtlinien

Der SKOS-Index

Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt gemäss SKOS-Richtlinien wird aufgrund eines Warenkorbes für den minimalen Lebensbedarf berechnet (SKOS-Richtlinien B.2.1.) Darauf aufbauend berechnet das Bundesamt für Statistik schon seit 1993 den sogenannten SKOS-Index. Dieser Preisindex dient der SKOS als Indikator für die Teuerung und folglich zur Anpassung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt. Der SKOS-Index misst die Preisentwicklung für die Waren und Dienstleistungen, die im Warenkorb enthalten sind. Er wird auf der gleichen methodischen Grundlage wie der vom BFS monatlich publizierte Landesindex der Konsumentenpreise erstellt, enthält aber nicht die gleichen Ausgabeposten.

Grundbedarf: Kein Teuerungsausgleich per 2010

Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt gemäss SKOS-Richtlinien wird per 2010 nicht der Teuerung angepasst. Ausschlaggebend dafür sind die Berechnungen des Bundesamtes für Statistik (BFS). Gemäss den definitiven Zahlen des BFS beträgt die kumulierte Teuerung zwischen 2004 und 2008 für den SKOS-Index lediglich 1,37 Punkte oder anders gesagt: für eine Einzelperson rund 13 Franken. Weil diese geringe Anhebung nicht im Verhältnis zum damit verbundenen administrativen Aufwand steht, verzichtet die SKOS auf eine Anpassung des Grundbedarfs. Um diese unbefriedigende Situation zukünftig zu verhindern, möchte die SKOS die Teuerung längerfristig mittels Automatismus anpassen.