SKOS - Schweiz. Konferenz fuer Sozialhilfe
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SKOS-Richtlinien

Über die Richtlinien der SKOS

Die Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der SKOS

Die SKOS-Richtlinien definieren, wie die Sozialhilfe berechnet wird. Dabei handelt es sich um Empfehlungen zuhanden der Sozialhilfeorgane des Bundes, der Kantone, der Gemeinden sowie der Organisationen der privaten Sozialhilfe.

DieSKOS-Richtlinien werden durch die kantonale Gesetzgebung und die kommunale Rechtsetzung und -sprechung verbindlich.

  • Die SKOS-Richtlinien sind ein unverzichtbares Arbeitsinstrument für Sozialdienste und Sozialbehörden.
  • Die SKOS-Richtlinien fördern die Rechtsgleichheit und -sicherheit über Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinaus.
  • Die SKOS-Richtlinien definieren das soziale Existenzminimum. Sie sind in der schweizerischen Sozialpolitik zu einer zentralen Richtgrösse geworden.
  • Die SKOS-Richtlinien berücksichtigen die allgemeine und regionale Entwicklung der Schweizerischen Sozialpolitik. Die letzte Revision hat 2004 stattgefunden. Die neuen SKOS-Richtlinien sind seit April 2005 in Kraft.
 

Teuerung für den Grundbedarf

Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt gemäss SKOS-Richtlinien unterliegt der Teuerung. Diese wird in gleichem Umfang und zeitgleich ausgerichtet wie der Teuerungsausgleich für die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV. Diese Regel gilt seit Beginn 2010 und wird erstmals per Anfang 2011 wirksam. Abonnentinnen und Abonnenten der SKOS-Richtlinien werden über entsprechende Anpassungen schriftlich informiert.

 

Empfehlung der Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und
-direktoren SODK