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SKOS-RichtlinienÜber die Richtlinien der SKOSDie Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der SKOS Die SKOS-Richtlinien definieren, wie die Sozialhilfe berechnet wird. Dabei handelt es sich um Empfehlungen zuhanden der Sozialhilfeorgane
des Bundes, der Kantone, der Gemeinden sowie der Organisationen der privaten Sozialhilfe.
Teuerung für den Grundbedarf Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt gemäss SKOS-Richtlinien unterliegt der Teuerung. Diese wird in gleichem Umfang und zeitgleich ausgerichtet wie der Teuerungsausgleich für die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV. Diese Regel gilt seit Beginn 2010 und wird erstmals per Anfang 2011 wirksam. Abonnentinnen und Abonnenten der SKOS-Richtlinien werden über entsprechende Anpassungen schriftlich informiert. Empfehlung der Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und |