SKOS - Schweiz. Konferenz fuer Sozialhilfe
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SKOS - Schweiz. Konferenz fuer Sozialhilfe
 

SKOS-Richtlinien

Über die Richtlinien der SKOS

Die SKOS-Richtlinien auf einen Blick: Fragen und Antworten

Als Fachverband entwickelt die SKOS zusammen mit den Kantonen, Gemeinden, Städten und privaten Organisationen die Richtlinien für eine wirksame, fachliche und menschlich vertretbare Sozialhilfepraxis weiter. Die Richtlinien, die sich von einem zweiseitigen zu einem ausführlichen Regelwerk heraus gebildet haben, sind Ausdruck von diesem gemeinsamen Bestreben. Die SKOS steht parallel dazu ein für ein Rahmengesetz zur Harmonisierung der Sozialhilfe auf Bundesebene, damit die Existenzsicherung auf eine verbindliche und verankerte Grundlage gestellt werden kann.

 

SKOS-Richtlinien: Neuregelung Vertrieb

Seit dem 1. Januar 2013 können die SKOS-Richtlinien als PDF-Datei kostenlos und vollständig von der SKOS-Website heruntergeladen werden. Die Papierversion kann weiterhin und in unveränderter Form bei der SKOS-Geschäftsstelle bezogen werden. Die Preise für die Papierversion wurden auf den 1. Januar gesenkt.

 

Die Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der SKOS

Die SKOS-Richtlinien definieren, wie die Sozialhilfe berechnet wird. Dabei handelt es sich um Empfehlungen zuhanden der Sozialhilfeorgane des Bundes, der Kantone, der Gemeinden sowie der Organisationen der privaten Sozialhilfe.

Die SKOS-Richtlinien werden durch die kantonale Gesetzgebung und die kommunale Rechtsetzung und -sprechung verbindlich.

  • Die SKOS-Richtlinien sind ein unverzichtbares Arbeitsinstrument für Sozialdienste und Sozialbehörden.
  • Die SKOS-Richtlinien fördern die Rechtsgleichheit und -sicherheit über Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinaus.
  • Die SKOS-Richtlinien definieren das soziale Existenzminimum. Sie sind in der schweizerischen Sozialpolitik zu einer zentralen Richtgrösse geworden.
  • Die SKOS-Richtlinien berücksichtigen die allgemeine und regionale Entwicklung der Schweizerischen Sozialpolitik. Die letzte Revision hat 2004 stattgefunden. Die neuen SKOS-Richtlinien sind seit April 2005 in Kraft.
 

Die Anwendung der Richtlinien in den Kantonshauptorten

 

Wie die SKOS-Richtlinien gemacht werden

 

Teuerung für den Grundbedarf

Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt gemäss SKOS-Richtlinien unterliegt der Teuerung. Diese wird in gleichem Umfang und zeitgleich ausgerichtet wie der Teuerungsausgleich für die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV.

 

Empfehlung der Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und
-direktoren SODK