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MitgliederMitgliederJahresbericht 2012 (3MB) Mitgliederbeiträge (41KB) Statuten (44KB) Die SKOS ist ein Fachverband, der sich auf die Mitarbeit und Erfahrung seiner Mitglieder stützt. Die rund 1'000 Mitglieder der SKOS sind
Kantone Nach Artikel 115 der Bundesverfassung sind die Kantone für die Sozialhilfe zuständig. Sie können diese Kompetenz selbst wahrnehmen oder an die Gemeinden delegieren. Die Ausgestaltung der Sozialhilfe ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Alle 26 Kantone sind Mitglieder der SKOS. Gemeinden und Städte Die meisten Kantone delegieren die Sozialhilfe an die Gemeinden und Städte. Einzelne Gemeinden schliessen sich zu regionalen Sozialdiensten zusammen. Zum Teil haben die Kantone verbindliche Vorschriften erlassen, die solche Zusammenschlüsse oder andere Organisationsformen verlangen. Ein Grossteil der schweizerischen Gemeinden und Städte sind Mitglieder der SKOS. Organisationen der privaten Sozialhilfe Die private Sozialhilfe ist ein wichtiger Bestandteil im Netz der sozialen Sicherheit. Sie nimmt eigene Aufgaben wahr, Bund und Kantone können der privaten Sozialhilfe aber auch Aufgaben übertragen. Gegen 150 private Organisationen sind Mitglied der SKOS. Bundesämter Einzelne Bundesämter befassen sich mit Fragen der sozialen Sicherheit und beeinflussen somit die Sozialhilfe direkt oder indirekt. Diese Bundesämter sind Mitglieder bei der SKOS. Partnerschaften Die SKOS unterhält enge Beziehungen zu Partnerorganisationen, zum Beispiel zur Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK), zu den kantonalen Sozialkonferenzen und zur ARTIAS, der Association romande et tessinoise des institutions d'action sociale in der Romandie. Ehrenmitglieder der SKOS |
AktuellDie Diskussion um Sozialhilfe geht weiter Kein Rahmengesetz für die Sozialhilfe Neuste Zahlen zu Einkommen und Lebensbedingungen ZUG: Merkblatt zur Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons Personenfreizügigkeit und Sozialhilfe Solothurner SKOS-Tage
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